LKA NRW verzeichnet mehr Hasskriminalität im Netz

Das Landeskriminalamt (LKA) in Nordrhein-Westfalen hat einen Anstieg politisch-motivierter Straftaten in sozialen Netzwerken registriert. In diesem Jahr wurden bereits 268 politisch motivierte Straftaten der Hasskriminalität bekannt, wie das Landeskriminalamt am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte. Nach Angaben der Behörde lag im Jahr 2022 die Zahl der Delikte noch bei 192. Zunächst hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ darüber berichtet.

Der größte Teil der Straftaten in diesem Jahr geht den Angaben nach von politisch rechten Milieus aus: 209 der 268 Straftaten würden rechts-politisch motivierter Kriminalität zugeordnet. Die Zahlen basieren auf dem bundeseinheitlich geregelten Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK), wie das Landeskriminalamt erläuterte. Die Fallzahlen für das laufende Kalenderjahr 2023 sind vorläufig. Eine statistische Erfassung, um welches Soziale Netzwerk es sich handelt, erfolge nicht, hieß es.

In den überwiegenden Fällen handelt es sich mit insgesamt 136 Straftaten (2022) und 201 Straftaten (2023) um Volksverhetzungsdelikte. Davon fallen in beiden Jahren die meisten Fälle unter die Rubrik „Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität rechts“: im Jahr 2022 waren dies 123 der 136 Volksverhetzungsdelikte, im aktuellen Jahr 174 der 201 registrierten Volksverhetzungsdelikte. Auch Beleidigungen (16 gesamt, fünf rechts-politisch) und das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (19 gesamt, 14 rechts-politisch) spielten im aktuellen Jahr eine Rolle.

Mit der voranschreitenden Digitalisierung sei in den zurückliegenden Jahren ein deutlicher Anstieg von Hasspostings im Internet einhergegangen, erklärte das LKA und spricht von einer zunehmenden „Verrohung der Kommunikation, die sich unter anderem auch direkt an gesellschaftliche und politisch engagierte Personen richtet“. Hasspostings seien meist nicht offensichtlich als strafbar oder straflos einzuordnen. Dies habe in der Vergangenheit bei den Medienverantwortlichen zu Unsicherheiten geführt.

Seit 2018 bestehe das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ aus Vertretern der Zentral und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) bei der Staatsanwaltschaft Köln, der Polizei Nordrhein-Westfalen unter Federführung des LKA NRW, der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und Medienvertretern, erläuterte die Behörde. Verdächtige Postings würden an die ZAC NRW übersandt und dort auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft. Seit Februar 2022 unterliegen Telemediendiensteanbieter mit mindestens zwei Millionen Nutzern in Deutschland einer Meldepflicht an das Bundeskriminalamt.