Lippische Landeskirche: Betroffene bei Aufarbeitung einbinden
Die Lippische Landeskirche will bei der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt Betroffene stärker einbinden. Neben ihrer Einbindung müsse auch Transparenz zum Standard bei der Aufarbeitung werden, sagte der Landessuperintendent der Lippischen Landeskirche, Dietmar Arends, am Dienstag in Detmold. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sei da bereits auf einem guten Weg. Dies könne Modellcharakter haben.
Nach der für Ende Januar angekündigten Veröffentlichung einer Missbrauchsstudie für den Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland werde das Thema auch die Lippische Landeskirche intensiver beschäftigen, sagte der oberste Repräsentant der Lippischen Landeskirche. Bis zur Veröffentlichung seien die Ergebnisse nicht bekannt. In der Lippischen Landeskirche seien bislang nur vereinzelt Fälle von sexualisierter Gewalt bekannt geworden.
Arends bekräftigte seinen Respekt und sein Bedauern über den Rücktritt der EKD-Ratsvorsitzenden und westfälischen Präses Annette Kurschus am Montag. Ausdrücklich würdigte der Landessuperintendent Kurschus‘ Eintreten für Benachteiligte. Sie habe zudem in einer klaren Sprache aus dem Evangelium heraus Stellung bezogen.
Kuschus hatte am Montag den Rückzug von beiden Leitungsämtern erklärt. Hintergrund waren staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen mutmaßlichen Missbrauchs im Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein gegen einen ehemaligen Kirchenmitarbeiter, den Kurschus aus ihrer Siegener Zeit kennt. Auch wenn sie mit sich selbst im Reinen sei, habe das öffentliche Vertrauen in ihre Amtsführung Schaden genommen und sie könne ihren Dienst nicht wirksam tun, wenn ihre Aufrichtigkeit angezweifelt werde, hatte Kurschus erklärt.
Die Synode der Lippischen Landeskirche, die am Montag und Dienstag, in Detmold zusammenkommt, wird sich unter anderem mit dem Haushalt für das kommende Jahr befassen. Ein weiteres Thema werde die Evaluierung des Zukunftsprozesses „Kirche in Lippe – auf dem Weg bis 2030“ sein. Das „Kirchenparlament“ werde zudem über eine Erklärung beraten, die das Recht auf eine individuelle Prüfung auf Asyl unterstreicht.