Lieferkettengesetz: 486 Kontrollen bei Firmen und keine Sanktionen

Seit Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes Anfang des Jahres hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) 486 Unternehmen kontrolliert. Wie die Behörde am Donnerstag in Eschborn mitteilte, wurden bislang keine Sanktionen verhängt. Die meisten Kontrollen betrafen demnach Firmen in den Bereichen Automobil, Chemie, Pharmazie, Maschinenbau, Energie, Möbel, Textil sowie die Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Überdies seien fast 1.000 per Mail eingegangene Anfragen von Unternehmen, Verbänden, Zivilgesellschaft und Einzelpersonen bearbeitet worden.

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Konzerne dazu, mehr auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz bei Zulieferern im Ausland achten. Seit Jahresbeginn gilt es für etwa 600 deutsche Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab Januar 2024 für knapp 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland müssen sich daran halten. Es gilt eine Bemühenspflicht, nicht eine Erfolgspflicht. Das Bafa geht gemeldeten Verletzungen der Sorgfaltspflicht nach und verhängt gegebenenfalls Zwangs- und Bußgelder.

Die Behörde stellte in diesem Jahr nach eigenen Angaben noch Verbesserungsbedarf bei den Beschwerdemechanismen der Unternehmen fest – etwa in Bezug auf die Zugänglichkeit, Verständlichkeit, Sichtbarkeit und bei der Einbindung potenziell Betroffener. Das Bafa selbst erhielt 38 Beschwerden, davon 20, die entweder keinen Bezug zu den Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes hatten oder nicht gut genug begründet waren. In sechs Fällen sei Kontakt mit Unternehmen aufgenommen worden.

Das Bundesamt will überdies zum Stichtag 1. Juni 2024 erstmals nachprüfen, ob alle betroffenen Unternehmen ihren Berichtspflichten nachgekommen sind. Wie die Behörde auf epd-Anfrage mitteilte, sind bis Dezember dieses Jahres 48 Berichte eingegangen.