Letzte Lebensphase, Tod, Bestattung
Gießen/Königswinter (epd). Auch wenn das Thema unangenehm ist, hilft es einem selbst und den Angehörigen, beizeiten wichtige Dinge rund um die letzte Lebensphase und den eigenen Tod zu regeln. Zum Beispiel:
– PATIENTENVERFÜGUNG: In einer Patientenverfügung legt man fest, welche medizinischen Maßnahmen am Lebensende einzusetzen oder zu unterlassen sind. Falls keine Patientenverfügung vorliegt, müssen Ärzte und Angehörige den mutmaßlichen Patientenwillen ermitteln. «Teilen Sie Angehörigen und Ihren Ärzten mit, dass Sie eine Verfügung verfasst haben», schreibt die Verbraucherzentrale in ihrem Ratgeber «Das Vorsorge-Handbuch».
– VORSORGEVOLLMACHT: Viele Menschen denken, dass bei einem Unfall oder im Fall einer schweren Krankheit automatisch Ehepartner, Eltern oder die Kinder an ihrer Stelle wichtige Entscheidungen treffen dürfen. Das ist aber nicht so. Angehörige benötigen dafür ebenfalls eine Vollmacht, erklärt die Verbraucherzentrale. Ohne Vollmacht ordnet das Gericht eine gesetzliche Betreuung an.
– SORGERECHTSVERFÜGUNG FÜR KINDER: Wer kümmert sich um die minderjährigen Kinder, wenn beide Elternteile sterben? Eltern sollten in einer Sorgerechtsverfügung festlegen, wer Vormund sein soll. Wenn nichts verfügt ist, bestimmt das Familiengericht einen Vormund.
– TESTAMENT: Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag gilt automatisch das gesetzliche Erbrecht. Entscheidend für die gesetzliche Erbfolge ist die verwandtschaftliche Nähe zum Verstorbenen. Die Erben müssen sich dann über das Erbe einigen. Häufig ist Streit die Folge.
– ORGANSPENDEAUSWEIS: In Deutschland ist die Organentnahme im Falle des Hirntodes nur dann erlaubt, «wenn der Verstorbene dem zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder die Angehörigen damit einverstanden sind», heißt es im «Vorsorge-Handbuch» der Verbraucherzentrale. Ein ausgefüllter Organspendeausweis sollte so aufbewahrt werden, dass er im Notfall gefunden wird, zum Beispiel im
Portemonnaie.
– DIGITALER NACHLASS: Immer mehr Menschen verwalten Verträge, Bankkonten und Depots online und abonnieren Dienste. Hinzu kommen Social-Media-Profile. Der Zugriff darauf kann für Angehörige schwierig werden. Die Verbraucherzentrale bietet Vordrucke zum Verfassen eines digitalen Nachlasses an.
– BESTATTUNG: Welche Bestattungsart wünsche ich? Wie wird die Trauerfeier gestaltet? Wer wird eingeladen? Der Achtsamkeitscoach Rüdiger Standhardt empfiehlt, alle Wünsche hierfür aufzuschreiben und in einem Ordner zu sammeln. Der Verein Aeternitas in Königswinter hat eine Musterformulierung für eine sogenannte Bestattungsverfügung erarbeitet, die individuell ergänzt werden kann. Dort kann man die Hinterbliebenen auch informieren, wer über den Tod unterrichtet werden soll, ob eine Sterbegeldversicherung vorliegt und wer mit der Organisation der Beisetzung beauftragt wird.
– STERBEBEGLEITUNG: Die meisten Menschen möchten zu Hause sterben, aber die wenigsten tun es. Dabei ist Sterbebegleitung zu Hause möglich. Der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio schreibt in seinem Buch «Über das Sterben», dass insbesondere mithilfe der ambulanten Palliativteams der Wunsch, zu Hause zu sterben, realisiert werden kann: «In der Praxis funktionieren die meisten dieser Teams sehr gut.» Achtsamkeitstrainer Rüdiger Standhardt rät, frühzeitig
Netzwerke zu bilden, die während der letzten Lebensphase zu Hause unterstützen.
– CHECKLISTE TODESFALL: Wenn ein Mensch stirbt, fallen zahlreiche Aufgaben und Formalitäten an. Im Internet gibt es Checklisten für Hinterbliebene, etwa beim Bundesverband Deutscher Bestatter: Dokumente wie Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen, Bestatter auswählen, Pfarramt verständigen, laufende Zahlungen abbrechen,
Verträge kündigen. Wer Angehörige nach dem eigenen Tod entlasten will, kann entsprechende Dokumente und Informationen bereitlegen oder darauf hinweisen, wo was zu finden ist.