Leitende Organe der bayerischen Landeskirche und ihr Frauenanteil

Landesbischof, Landeskirchenrat, Landessynode und Landessynodalausschuss bilden die leitenden Organe der bayerischen evangelischen Landeskirche. In der Debatte um eine Frauenquote ist besonders die Zusammensetzung des Landeskirchenrats in den Fokus geraten. Der Evangelische Pressedienst (epd) zeichnet die Zuständigkeiten der Organe nach, wie es zu ihrer Besetzung kommt – und wie viele Frauen dort vertreten sind.

LANDESBISCHOF

An der Spitze der bayerischen evangelischen Landeskirche steht der Landesbischof oder die Landesbischöfin. Seit 1. November 2023 hat das Amt Christian Kopp inne. Er ist zugleich Vorsitzender des Landeskirchenrats. Gewählt wird der Landesbischof oder die Landesbischöfin auf zehn Jahre von der Landessynode, also dem Kirchenparlament.

LANDESKIRCHENRAT

Dem Landeskirchenrat gehören zwölf Oberkirchenräte und Oberkirchenrätinnen an. Weiteres Mitglied und zugleich Vorsitzender ist der Landesbischof oder die Landesbischöfin. Das Gremium setzt sich zusammen aus den Abteilungsleitern im Landeskirchenamt und den Oberkirchenräten aus den Kirchenkreisen. Zu den Aufgaben des Landeskirchenrats gehören unter anderem Verwaltung und Personalpolitik. Gewählt werden die Mitglieder des Landeskirchenrats vom Berufungsausschuss der Landessynode. Vorsitzende dieses Ausschusses ist Synodenpräsidentin Annekathrin Preidel, auch Landesbischof Kopp gehört dem Berufungsausschuss an.

Aktuell besteht der Landeskirchenrat aus zehn Männern und drei Frauen: Landesbischof Christian Kopp, Regionalbischöfin Gisela Bornowski (Kirchenkreis Ansbach-Würzburg), Regionalbischöfin Dorothea Greiner (Kirchenkreis Bayreuth), Regionalbischöfin Elisabeth Hann von Weyhern (Kirchenkreis Nürnberg), Regionalbischof Axel Piper (Kirchenkreis Augsburg), Regionalbischof Thomas Prieto Peral (Kirchenkreis München und Oberbayern), Klaus Stiegler (Kirchenkreis Regensburg), Oberkirchenrat Nikolaus Blum (Recht), Oberkirchenrat Patrick de la Lanne (Finanzen), Oberkirchenrat Michael Martin (Ökumene), Oberkirchenrat Stefan Blumtritt (Gesellschaftsbezogene Dienste), Oberkirchenrat Florian Beier (Gemeinden und Kirchensteuer) und Oberkirchenrat Stefan Reimers (Personal).

LANDESSYNODE

Die Synode ist das Kirchenparlament der rund 2,1 Millionen Protestanten in Bayern. Die 108 Synodalen – derzeit sind das 57 Frauen und 51 Männer – haben weitreichende Befugnisse, sie verabschieden die Kirchengesetze, entscheiden in Personalfragen, wählen den Landesbischof und beschließen den kirchlichen Haushalt.

Gewählt werden die Synodalen von den rund 12.000 Kirchenvorstehern in Bayern. Die Mehrzahl der Synodalen sind ehrenamtliche Laien. Neben ihnen sitzen gewählte Vertreter aus der Pfarrerschaft, den theologischen Fakultäten, Jugenddelegierte und berufene Mitglieder. Präsidentin ist seit 2014 die Erlanger Biologin Annekathrin Preidel. Seit 2002 ist das Präsidentenamt in weiblicher Hand.

LANDESSYNODALAUSSCHUSS

Der Landessynodalausschuss, dem aktuell acht Frauen und sieben Männer angehören, vertritt die Synode zwischen ihren zwei jährlichen Tagungen. Ihm gehören 15 Mitglieder an: das dreiköpfige Präsidium sowie zwölf weitere Mitglieder, die die Synode aus ihren Reihen wählt. Vorsitzende des Gremiums ist Synodenpräsidentin Preidel. (00/2116/10.07.2024)