Lebenshilfe: Vorgeburtliche Bluttests gehören auf den Prüfstand

Die Lebenshilfe begrüßt einen fraktionsübergreifenden Antrag zu vorgeburtlichen Bluttests. Nachdem diese Bluttests im Jahr 2023 bei jeder dritten Schwangerschaft durchgeführt wurden, fordere der Antrag nun eine Untersuchung der Folgen, erklärt die Lebenshilfe am Dienstag in Berlin. Der Antrag wird am Mittwoch in Erster Lesung im Bundestag beraten.

Es müsse dringend geprüft werden, ob solche vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom weiter als gesetzliche Kassenleistung zulässig seien, erklärte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt. Weit mehr als 100.000 Tests im ersten Halbjahr 2023 zeigten, dass die Bluttests nicht nur bei begründeten Fälle eingesetzt werde, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt. Stattdessen seien sie inzwischen zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden.