Lauterbach plant Mischform von ambulanter und stationärer Pflege

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will pflegebedürftigen Menschen eine weitere Möglichkeit eröffnen, sich versorgen zu lassen. Eine Pflege solle nicht nur zu Hause oder im Heim, sondern auch in dafür ausgestatteten Wohnungen für Menschen jeden Pflegegrads angeboten werden können, sagte er am Mittwoch in Berlin. Der Minister bezeichnete das geplante Angebot als „stambulante Versorgung“, also als eine Mischform aus stationärer und ambulanter Pflege. Bisher fehle eine solche Versorgung in Deutschland, sagte Lauterbach.

Die neue Regelung soll Lauterbach zufolge Teil des Pflegekompetenzgesetzes werden, das er bis zum Sommer vorlegen will. Lauterbach äußerte sich vor Gesprächen mit Fachleuten und Verbänden zum Pflegekompetenzgesetz, für das seit Ende 2023 Eckpunkte vorliegen. Das Gesetz soll die Kompetenzen von Pflegekräften erweitern. Beispielsweise sollen sie nach ärztlicher Anordnung eigenständig die Versorgung von Menschen mit Demenz oder chronischen Wunden übernehmen. Ziel ist, die Stellung der Pflege im Gesundheitswesen aufzuwerten. Lauterbach sagte: „Die Pflege darf nicht, was sie kann.“ Damit stehe Deutschland schlechter da als andere Länder.

Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, erklärte, das Gesetz werde dafür sorgen, dass die Fähigkeiten der Pflegekräfte in der Versorgung von Patientinnen und Patienten optimal genutzt werden könnten. Dazu müssten aber alle Beteiligten gut zusammenarbeiten.

Der Verband der Evangelischen Krankenhäuser (DEVK), der an den Beratungen teilnimmt, erklärte, kirchliche Kliniken hätten das Berufsbild der Pflege entscheidend mitgeprägt. Nun komme es darauf an, der Pflege mehr Verantwortung zu übertragen und den Beruf attraktiver zu machen. Es könnten ganze Tätigkeitsfelder in die Verantwortung der Pflege übergehen, forderte der Verband.