Langzeitarbeitslose landen durch Förderung in regulären Jobs

Das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im Sozialgesetzbuch II bewährt sich einer Studie zufolge. Die Mehrheit der geförderten Personen schafft nach Förderende den Absprung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Dienstag in Nürnberg mitteilte. Die meisten früheren Arbeitslosen fänden einen Job bei demselben Arbeitgeber, der sie bereits während der Förderung beschäftigte.

Der Erhebung des zur Bundesagentur für Arbeit zählenden Instituts zufolge sind 14 Monate nach dem Ende der Hilfsmaßnahmen 53 Prozent der ehemals Geförderten in regulärer Beschäftigung. Zudem wiesen die zuvor mit Lohnkostenzuschüssen unterstützten Personen um etwa 33 Prozentpunkte höhere Quoten in Beschäftigung auf als vergleichbare Langzeitarbeitslose, die nicht gefördert wurden. „Von der Förderung profitieren besonders Langzeitarbeitslose ohne Berufsabschluss sowie Personen mit besonders schlechter Beschäftigungshistorie“, hieß es.

Auch hinsichtlich der Beschäftigungsqualität schneidet das Förderinstrument gut ab, was sich etwa am Tätigkeitsniveau der regulären Beschäftigungen zeigt. Unter den ehemals Geförderten in regulären Jobs arbeiten 14 Monate nach Förderende rund 39 Prozent in Helfer- oder Anlerntätigkeiten. Mit 52 Prozent übt die Mehrheit jedoch fachlich ausgerichtete Tätigkeiten aus, die Fachkenntnisse und Fertigkeiten erfordern und daher oft eine berufliche Ausbildung voraussetzen.

Ein deutlich geringerer Anteil von etwa neun Prozent hat eine komplexe Spezialistentätigkeiten aufgenommen. IAB-Forscher Stefan Tübbicke resümierte: „Die Maßnahme steigert den Arbeitsmarkterfolg von Langzeitarbeitslosen deutlich.“

Bei dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ handelt es sich im Kern um einen Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose, die eine Arbeitslosigkeitsdauer von mindestens zwei Jahren aufweisen. Mithilfe des Instruments können Arbeitsverhältnisse bei öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Arbeitgebern gefördert werden. Im ersten Jahr der Förderung werden Arbeitgebern, die förderberechtigte Langzeitarbeitslose einstellen, 75 Prozent der zu berücksichtigenden Lohnkosten vom Jobcenter erstattet. Im zweiten und letzten Jahr der Förderung beträgt der Anteil 50 Prozent.