Landtag will Demonstrationen am Abgeordnetenhaus untersagen
In Rheinland-Pfalz wollen die Fraktionen der Ampel-Regierung und die oppositionelle CDU Demonstrationen am Abgeordnetenhaus gesetzlich untersagen. Auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am kommenden Mittwoch steht die Anpassung eines älteren Landesgesetzes zur Ausweisung eines sogenannten befriedeten Bezirks rund um das eigentliche Parlamentsgebäude. Die geplante Gesetzesänderung soll dazu beitragen, die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Landtags und seiner Fraktionen sowie die „Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten“ zu sichern.
Der neue Zuschnitt werde so gewählt, dass ein ungehinderter Zugang der Parlamentsmitglieder von ihren Büros im Abgeordnetengebäude zum Plenarsaal im Deutschhaus gewährleistet werde, heißt es zur Begründung des Antrags. Wie aus einer dem Gesetzentwurf beigelegten Karte hervorgeht, wären Kundgebungen auf dem zwischen Landtag und Abgeordnetenhaus gelegenen zentralen Ernst-Ludwig-Platz aber auch künftig weiter möglich. Befriedete Bezirke, in denen die Versammlungsfreiheit eingeschränkt ist, gibt es auch rund um andere staatliche Institutionen, etwa rund um das Berliner Reichstagsgebäude oder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.