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Landtag vor Extremisten schützen – schärfere Sicherheitsprüfungen

Mehr Kontrolle, neue Regeln: Baden-Württemberg plant strenge Hürden für alle, die Zugang zum Landtag wollen. Der Schritt könnte eine bundesweite Signalwirkung haben. Ein Nachbarland ist Vorreiter.

Baden-Württembergs Landtagspräsidentin will verfassungsfeindlichen Einflüssen im Landtag gezielter begegnen – künftig könnten Mitarbeitende im Landtag strenger geprüft werden. Es gelte, alle sinnvollen rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Gefährdung von innen so gut es geht abzuwehren, teilte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) am Montagabend mit. Ein Paket möglicher Maßnahmen liege den fünf Fraktionen zur weiteren Beratung vor. So sei etwa der persönliche und der digitale Zugang zum Landtag sowie die Bezahlung möglicher im Landtag beschäftigter Verfassungsgegner zu prüfen.

Nutzer könnten, bis ihnen die Zuverlässigkeit bescheinigt wurde, zunächst nur einen Internetzugang, ohne Zugriff auf interne Netzwerke oder Ablagen, sowie ein Telefon ohne weitere Funktionen wie etwa Adressverzeichnisse erhalten. Aras schlägt zudem unter anderem vor, von neuen Mitarbeitern statt eines einfachen Führungszeugnisses eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister zu verlangen. Darüber hinaus regt die Landtagspräsidentin neue Voraussetzungen für die Nutzung von Räumen im Landtag an.

Auch die Landesverfassung solle geändert werden. Es sei, neben anderem, zu verhindern, dass die Wählbarkeit zum Nachteil von Eingebürgerten oder Doppelstaatlern künftig von einer sehr langen Dauer der Staatsangehörigkeit abhängig gemacht werden könnte. Im Frühjahr 2026 stehen Landtagswahlen in Baden-Württemberg an. Umfragen deuten auf einen möglichen Regierungswechsel hin und sehen die CDU beim Wählerzuspruch deutlich vorn.

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat im Juli bereits eine neue gesetzliche Grundlage gegen verfassungsfeindliche Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen beschlossen. Diese sollen demnach unter anderem von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden.

Geld für die Bezahlung politischer Parlamentsmitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten soll es nicht mehr geben, wenn ein Mitarbeitender nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügt. Zuvor hatte es Verschärfungen der Hausordnung gegeben.