Landtag verschärft Hausrecht gegen rechtsextreme Fraktionsmitarbeiter

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Mittwoch eine neue Hausordnung veröffentlicht, die Fraktionsbeschäftigten mit rechtsextremem Hintergrund den Zutritt zum Plenarsaal und anderen Räumlichkeiten des Parlaments unmöglich machen soll. Die Mitarbeiter erhalten ab sofort nur noch nach einer freiwilligen Zuverlässigkeitsprüfung durch Landeskriminalamt und Verfassungsschutz ein privilegiertes Zutrittsrecht für alle Bereiche des Landtags. Personen, an deren Zuverlässigkeit Zweifel bestehen oder die sich der Überprüfung verweigern, dürfen künftig nur noch ihren unmittelbaren Arbeitsplatz im Abgeordnetenhaus aufsuchen.

Die Maßnahme wird in der novellierten Fassung der Hausordnung mit der „Abwehr von Gefahren für Leib und Leben der Abgeordneten sowie aller im Landtag Anwesenden“, der zu sichernden „Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Landtags und seiner Gremien“ sowie der „Würde des Hauses“ begründet. „Mit der Novelle unserer Hausordnung schützen wir den Landtag gegen Demokratiefeinde und setzen ganz im Sinne des Grundgesetzes das Prinzip der wehrhaften Demokratie in die parlamentarische Alltagspraxis um“, sagte Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD). Mit dem Abschluss der Überprüfung ist nach Angaben des Landtags bis zum Ende der Sommerpause zu rechnen.

Hering hatte bereits im Frühjahr angekündigt, der Wissenschaftliche Dienst des Landtags solle auch andere „Maßnahmen zum Schutz des Parlamentes und der Demokratie“ rechtlich prüfen. Für die AfD könnte die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz beispielsweise den Ausschluss von außerparlamentarischen Veranstaltungen des Landtags, etwa von Angeboten zur Demokratiebildung, und eine Kürzung der staatlichen Fraktionsfinanzierung zur Folge haben.