Mainz (epd). Bei ihrer Plenarsitzung am Mittwoch wollen die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags eine weitere Reform des Landesverfassungsschutzgesetzes beschließen. Die Novelle definiert unter anderem neu, in welchen Fällen eine verdeckte Beobachtung von Verdächtigen zulässig ist und unterscheidet bei verschiedenen Überwachungsmaßnahmen nach dem Ausmaß der vermuteten Bedrohung, die von den jeweiligen Personen ausgeht. Als „erheblich beobachtungsbedürftig“ werden Personen demnach eingestuft, wenn sie verfassungsfeindliche Ziele mit Gewalt zu erreichen versuchen, Straftaten begehen oder planen, aber auch, wenn sie „gesellschaftlichen Einfluss besitzen“. Das wäre beispielsweise bei politischen Mandats- und Amtsträgern der Fall.
Außerdem wird in dem Gesetz neu definiert, in welchen Fällen Erkenntnisse aus der Überwachung von Personen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben werden. Grundsätzlich ist dies nur möglich, wenn „Tatsachen den Verdacht einer besonders schweren Straftat begründen“.
Der dem Mainzer Innenministerium unterstellte Inlandsgeheimdienst hatte in Rheinland-Pfalz erst 2020 nach einer umfassenden Novellierung des Landesgesetzes zusätzliche Rechte erhalten. Allerdings waren 2022 Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden. Die als Reaktion auf das Urteil auch an dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz geplanten Änderungen wurden im September kurzfristig wieder von der Tagesordnung des Landtags genommen, nachdem die Karlsruher Richter auch das hessische Landesgesetz zum Verfassungsschutz in Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte.
Die rheinland-pfälzischen Abgeordneten nahmen nach dem zweiten Urteil weitere Änderungen an ihrem Entwurf vor, um die Beanstandungen der Verfassungsrichter zu berücksichtigen. In Karlsruhe war an dem hessischen Gesetz das Fehlen hinreichender „Eingriffsschwellen“ für weitreichende Eingriffe in die Grundrechte bemängelt worden. Um etwa eine Ortung des Mobiltelefons zu rechtfertigen, müsse eine „gesteigerte Beobachtungsbedürftigkeit“ vorliegen. Insbesondere gelte dies bei langanhaltenden Überwachungsmaßnahmen.
Auf den nun vorliegenden Gesetzentwurf hatten sich die Fraktionen der Mainzer Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP gemeinsam mit der oppositionellen CDU geeinigt. Die Abstimmung am Mittwoch soll ohne Aussprache im Plenum erfolgen.