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Landtag stimmt für Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen

Verurteilte Straftäter, die eine Geldstrafe nicht zahlen können, sollen nach dem Willen des niedersächsischen Landtags künftig verstärkt vor einer Ersatzfreiheitsstrafe bewahrt werden. Nach einer kontroversen Debatte setzten sich die Fraktionen von SPD und Grünen am Donnerstag mit einem Entschließungsantrag durch. Darin fordern sie die Landesregierung auf, einen Maßnahmenkatalog zur Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen zu prüfen. Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sagte zu, dass sie der Bitte nachkomme.

Ziel des Antrages ist es, die Resozialisierung derer nicht zu gefährden, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation eine Geldstrafe zum Beispiel für Schwarzfahren nicht zahlen können. Im Blick sind vor allem Menschen in prekären Lebensverhältnissen, die etwa von Armut, Obdachlosigkeit, Drogensucht oder Verschuldung betroffen sind. Überdies geht es den Antragsstellern um eine Entlastung der Gefängnisse. Etwa 40 Prozent der Haftantritte in den vergangenen Jahren in Niedersachsen seien durch eine Ersatzfreiheitsstrafe bedingt, heißt es in dem Antrag.

Die Vorschläge sehen vor, bereits bestehende Möglichkeiten der Haftvermeidung auszubauen, etwa durch die Ableistung von freier Arbeit. Zudem sollen Betroffene besser informiert werden, etwa über die Zahlungspflicht oder auch über Möglichkeiten der Stundung und Ratenzahlung. Die Landesregierung wurde außerdem aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine neue Reglung im Strafgesetzbuch einzusetzen, wonach die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Mit Geldstrafen geahndet werde typischerweise Kriminalität „am unteren Ende der Strafbarkeitsskala“, erläuterte die Justizministerin. Zu solchen Vergehen zählten beispielsweise einfacher Diebstahl, Betrug, einfache Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.