Landtag setzt Debatte über Verfassungsschutzgesetz kurzfristig ab

Der rheinland-pfälzische Landtag hat eine für Donnerstag vorgesehene Debatte über Änderungen am Landesverfassungsschutzgesetz kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Die gemeinsam von den Ampel-Fraktionen und der CDU-Opposition ins Parlament eingebrachten Änderungen sollten noch einmal geprüft werden, teilte ein Sprecher der SPD-Fraktion auf Nachfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Ursache sei die am Dienstag bekanntgewordene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der das hessische Landesgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde: „Deshalb wollen wir uns die Zeit nehmen und uns gemeinsam die Entscheidung nochmal genau anschauen.“

Die erste Beratung des Gesetzes sei nun für die nächste Plenarsitzung vorgesehen. Das rheinland-pfälzische Verfassungsschutzgesetz war erst 2020 umfassend novelliert worden. Dabei hatte der Inlandsgeheimdienst eine Reihe zusätzlicher Rechte erhalten. Die neuerliche Änderung ist eine Reaktion auf ein Urteil der Karlsruher Richter von 2022, die Teile des bayerischen Landesgesetzes beanstandet hatten.

Das jüngst vom Bundesverfassungsgericht gekippte hessische Gesetz war daraufhin bereits angepasst worden. Zahlreiche Regelungen zum Einsatz von V-Leuten und zur Überwachung von Mobilfunkgeräten durch das Landesamt wurden trotzdem vom Gericht als verfassungswidrige Einschränkung der Persönlichkeitsrechte eingestuft.