Landtag beschränkt Rederechte fraktionsloser Abgeordneter

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen das Rederecht fraktionsloser Abgeordneter deutlich eingeschränkt. Nach der geänderten Geschäftsordnung dürfen sie künftig maximal fünf Minuten pro Sitzungstag sprechen und erhalten zudem drei Minuten Redezeit für die Teilnahme an Aktuellen Debatten. Bislang galt eine Redezeit von drei Minuten für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt.

„Zeit ist auch im Parlament ein knapp bemessenes Gut“, begründete Martin Haller, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, den Vorstoß. Würden die aktuell vier fraktionslosen Abgeordneten ihre Redezeiten voll ausreizen, würde dies die Debatten an jedem Sitzungstag um mehr als zwei Stunden verlängern. Dies würde die Mehrheitsverhältnisse im Landtag völlig verzerren und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gefährden.

Der fraktionslose frühere AfD-Fraktionschef Michael Frisch kritisierte, der Landtag versuche, ein Problem zu lösen, „das in der Praxis gar nicht existiert“. Der Beschluss stelle einen „gravierenden Verstoß“ gegen die Rechte frei gewählter Abgeordneter dar und werde dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorgelegt.

Erst in der vergangenen Plenarsitzung im Februar hatte der Landtag einen Antrag von Frisch und den beiden ebenfalls über die AfD-Liste gewählten fraktionslosen Abgeordneten Matthias Joa und Martin Louis Schmidt abgelehnt, als parlamentarische Gruppe anerkannt zu werden und entsprechende finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Der aktuell vierte Abgeordnete ohne Fraktionsmitgliedschaft ist der Ex-Grüne Andreas Hartenfels, der sich mittlerweile dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) angeschlossen hat.