Landtag beschließt RBB-Staatsvertrag

Der neue Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat eine der letzten Hürden genommen. Der Landtag in Potsdam hat das Regelwerk am Donnerstag in zweiter Lesung beschlossen. Wenn auch das Berliner Abgeordnetenhaus zustimmt, kann der neue RBB-Staatsvertrag Anfang 2024 in Kraft treten. Auch im Berliner Parlament stand der neue rechtliche Rahmen für den Sender am Donnerstag zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung.

Die Landesregierungen der beiden Bundesländer hatten den Vertrag Anfang November beschlossen. Inhaltliche Änderungen waren danach nicht mehr möglich. In beiden Parlamenten hatte es vor der Beschlussfassung Anhörungen gegeben. Dort hatte RBB-Intendantin Ulrike Demmer unter anderem kritisiert, die Unabhängigkeit des Senders werde durch Vorgaben gefährdet.

Im neuen RBB-Staatsvertrag ist unter anderem eine Deckelung des Intendantengehalts auf die Höhe von Minister- und Senatorenbezügen der beiden Bundesländer vorgesehen. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung sollen künftig in einem dreiköpfigen Direktorium getroffen werden, in dem die Intendantin ein Vetorecht hat.

Die Aufsichtsgremien Verwaltungsrat und Rundfunkrat sollen professionalisiert und die Kontrolle des Senders durch beide Gremien sowie die externe Finanzkontrolle durch die Landesrechnungshöfe gestärkt werden. Für die Intendantin, weitere Führungskräfte und die Gremienmitglieder sollen Haftungsregelungen im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen eingeführt werden. Vorgesehen ist auch eine stärkere Regionalisierung im TV-Programm.