Der Landkreis Verden hat die massive Kritik des niedersächsischen Flüchtlingsrates im Falle eines ausreisepflichtigen Irakers zurückgewiesen. Insbesondere der Vorwurf, Mitarbeitende der Ausländerbehörde hätten versucht, den Asylsuchenden einzuschüchtern, sei „falsch“, teilte ein Sprecher des Landkreises am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage mit. Vielmehr hätten Unterstützer des Mannes Drohungen gegenüber Mitarbeitenden der Kreisverwaltung ausgesprochen.
Der Iraker lebt laut der Ausländerbehörde Verden seit neun Jahren in Deutschland. 2019 sei sein Asylantrag abgelehnt worden. Seiner Ausreisepflicht und der Verpflichtung zur Passbeschaffung sei er nicht nachgekommen. Während der Jahre 2023 bis 2024 sei ihm dennoch eine „Chancen-Aufenthaltserlaubnis“ gewährt worden. Doch habe er sich trotz mehrfacher Belehrungen nicht ausreichend um die Integration bemüht. Somit fehlten die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht.
Der Flüchtlingsrat hatte der Behörde weiter vorgeworfen, den abgelaufenen Nationalpass des 30-Jährigen einbehalten zu haben. Das Dokument sei aber notwendig gewesen, um den abgelaufenen Pass im irakischen Konsulat zu verlängern. Auch dem widersprach der Sprecher des Landkreises: Der Mann habe acht Jahre Zeit gehabt, um seinen Pass verlängern zu lassen. Lediglich für einen kurzen Zeitraum während eines laufenden Passersatzpapier-Beschaffungsverfahrens sei der Ausweis von der Ausländerbehörde einbehalten worden. Eine Herausgabe zu einem späteren Zeitpunkt sei jederzeit möglich gewesen, „wurde jedoch entgegen den Äußerungen der Beteiligten nicht angefragt“.
Bis heute liegen dem Sprecher zufolge nicht alle Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht vor. Dies hätten mehrere Gerichte und das Innenministerium bestätigt. Zudem habe die Niedersächsische Härtefallkommission den Fall nicht zur Beratung angenommen. Der Mann sei in Gewahrsam genommen worden, weil die Ausreisefrist erheblich überschritten sei. Weiter bestehe die Befürchtung, dass der Mann untertauchen könnte, um einer Abschiebung zu entgehen – zumal ein erster Abschiebeversuch bereits gescheitert sei.