Wer laut Asylbewerberleistungsgesetz Geld erhält, muss gegen eine kleine Entschädigung gemeinnützige Tätigkeiten übernehmen – etwa auf Bauhöfen, in Grünanlagen oder sozialen Einrichtungen. Bei der Schaffung solcher Arbeitsgelegenheiten sei der Landkreis Karlsruhe besonders erfolgreich, teilte das Ministerium der Justiz und für Migration am Montag in Stuttgart mit. Die Arbeit solle keine regulären Jobs ersetzen, sondern helfen, den Alltag zu strukturieren und Teilhabe ermöglichen.
Seit Anfang 2024 hat das Landratsamt Karlsruhe bei Kommunen und gemeinnützigen Trägern für solche Arbeitsgelegenheiten geworben, sie in Bürgermeisterrunden und Kommunalgesprächen vorgestellt. Eine Handreichung informiert über rechtliche Grundlagen, Ziele und organisatorische Abläufe. Eine zentrale Ansprechpartnerin begleitet Kommunen und koordiniert die Besetzung der Stellen.
Sechs Städte – Bruchsal, Philippsburg, Stutensee, Bretten, Östringen und Oberderdingen – haben bisher entsprechende Arbeitsgelegenheiten eingerichtet, weitere Kommunen und gemeinnützige Träger bereiten sich darauf vor. Laut Mitteilung konnten viele Stellen bereits mehrfach nachbesetzt werden. Vor Arbeitsbeginn werden Informationsveranstaltungen der gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft BEQUA angeboten.
Bisher wurden 368 Geflüchtete eingeladen, um Motivation und Eignung zu prüfen. Davon haben 59 eine Tätigkeit ohne Grund abgelehnt oder abgebrochen und mussten eine Kürzung der Leistungen hinnehmen. (0064/12.01.2026)