Landgericht Hamburg verbietet “Sportschau”-Behauptung

Das Landgericht Hamburg hat eine in der ARD-Sportschau von Sportjournalist Hans-Joachim Seppelt aufgestellte Behauptung als unzulässige Verdachtsberichterstattung und als persönlichkeitsrechtsverletzend verboten. In dem Beitrag „Verdächtige Kampfrichter bei Olympia im Einsatz – 5000 Euro Bestechungsgeld im Säbelfechten“ vom 4. August hatte Seppelt den russisch-usbekischen früheren Geschäftsmann Alischer Usmanow für Bestechung und Manipulation von Schiedsrichtern im internationalen Fechtsport verantwortlich gemacht. Die Einstweilige Verfügung (EV), die die Behauptung und/oder Verbreitung des Gesagten untersagt und sich laut Gerichtspressestelle gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) richtet, sieht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro vor.

Dem Beschluss sei keine mündliche Verhandlung vorausgegangen, sondern nur die Antragsschrift des Antragstellers, eine Einlassung des WDR sei nicht erfolgt, teilte die Gerichtspressestelle dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Ein WDR-Sprecher erklärte auf epd-Anfrage, die redaktionelle Verantwortung für den Beitrag liege beim Norddeutschen Rundfunk (NDR). Ein Gerichtsbeschluss liege dem WDR nicht vor. Vom NDR hieß es auf epd-Nachfrage, ihm sei „kein EV-Verfahren bekannt“.