Nach Skandalen sind der RBB und seine ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger im Streit auseinander gegangen. Vor Gericht stritten beide Parteien ums Geld. Nun endet das Verfahren – mit einem überraschenden Urteil.
Das Landgericht Berlin hat im Streit des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) mit seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger am Mittwoch ein überraschendes Urteil gefällt. Danach muss der RBB Schlesinger zwar das mit ihr vertraglich vereinbarte monatliche Ruhegeld in Höhe von knapp 18.400 Euro zahlen. Dies gilt aber nur für den Januar 2023. Schlesinger war Ende 2022 von der ARD-Anstalt wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme entlassen worden.
Ob die 64-Jährige auch darüber hinaus einen Anspruch auf das ihr vertraglich bis zum Lebensende zustehende Ruhegeld hat, muss jetzt in einem weiteren Prozess geklärt werden, da Schlesinger in diesem Verfahren nur die Ansprüche für den Januar 2023 eingeklagt hatte. Zudem hat das Gericht festgestellt, dass der RBB Schadensersatzansprüche gegen seine ehemalige Intendantin in Höhe von rund 24.000 Euro wegen falsch abgerechneter Nutzung eines Dienstwagens und von Reisekosten hat. Damit habe Schlesinger eine Pflichtverletzung begangen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Markfort nach der Verkündung des Urteils.
Der RBB bekam außerdem in einem sogenannten Grundurteil Schadensersatzansprüche für von Schlesinger als Intendantin abgesegnete Sonderzahlungen zugesprochen. Hierbei geht es um ein umstrittenes Bonus-System, nach dem Mitglieder der RBB-Geschäftsleitung Zulagen erhielten, die der RBB unter anderem bestimmten Mitarbeitenden während des ARD-Vorsitzes der Anstalt im Jahr 2022 zahlte. Die genaue Höhe wird zu einem späteren Termin ermittelt. Dabei belaufen sich allein die vom RBB angemeldeten Ansprüche aus den Bonus-Zahlungen nach Gerichtsangaben auf rund 1,7 Millionen Euro.
Ein weiterer Streitpunkt wurde vom Verfahren abgetrennt: Ob Schlesinger auch für Kosten im Zusammenhang mit dem unter ihrer Führung geplanten digitalen Medienhaus haftet, muss jetzt in einem neuen Prozess geklärt werden. “Hier geht es um Forderungen des RBB in Höhe von insgesamt 13,6 Millionen Euro, die dem RBB durch das gescheiterte Projekt ‘Digitales Medienhaus’ entstanden sind”, sagte der RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Wolfgang Krüger der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Rande des Verfahrens.
Schlesinger kann gegen das Urteil Berufung beim Kammergericht Berlin einlegen. Sie war nicht zur Urteilsverkündung erschienen.