Landessynode berät über Wahlrecht für 14-Jährige

Vom 3. bis 6. Mai berät die Synode bei ihrer Frühjahrstagung, ob bereits 14-Jährige bei den Kirchenvorstandswahlen ihre Stimme abgeben dürfen.

Die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers wird über ein geändertes Wahlrecht beraten.
Die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers wird über ein geändertes Wahlrecht beraten.Landeskirche Hannover/Jens Schulze

Hannover. Die hannoversche Landessynode will während ihrer Frühjahrstagung vom 3. bis 6. Mai darüber beraten, ob bereits 14-Jährige bei den Kirchenvorstandswahlen im kommenden Jahr ihre Stimme abgeben dürfen. Bisher sind Gemeindemitglieder ab 16 Jahren wahlberechtigt. Bei der Zusammenkunft im hannoverschen Henriettenstift setzt das evangelische Kirchenparlament nach Angaben der Landeskirche zudem Akzente in der Ökumene und beim Miteinander von Christen und Juden. Die Tagung wird am Mittwoch mit einem Gottesdienst eröffnet.

Jugendsynode für Wahlrecht ab 14

Die Anregung, das Wahlalter bei den Kirchenvorstandswahlen zu senken, gehe zurück auf die Jugendsynode vor zwei Jahren, sagte ein Kirchensprecher. Erstmals hatten dabei gewählte Jugendvertreter gemeinsam mit den 75 Synodalen beraten. Zum Programm der viertägigen Tagung gehört zudem der turnusmäßige Bericht von Landesbischof Ralf Meister. Am zweiten Tag wird der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode erwartet. Mit Bode hält den Angaben zufolge im Jahr des 500. Reformationsjubiläums erstmals ein katholischer Bischof eine Bibelarbeit vor der Synode.

Skulptur "Twins – Zwillinge" wird enthüllt

Noch am selben Abend soll vor dem Landeskirchenamt in Hannover die Skulptur "Twins – Zwillinge" des belgischen Künstlers Johan Tahon enthüllt werden. Das Denkmal ist der Siegerbeitrag des Kunstwettbewerbes zu einem erneuerten Verhältnis von Juden und Christen, den die Landeskirche unter dem Titel "Ecclesia et Synagoga" (Kirche und Synagoge) ausgeschrieben hatte.
Zur hannoverschen Landeskirche gehören 1.266 Kirchengemeinden sowie zahlreiche übergemeindliche Einrichtungen. Sie umfasst drei Viertel Niedersachsens. Die Landessynode berät und beschließt die Gesetze und Haushaltspläne der Landeskirche. Als Vertretung der Kirchengemeinden gehört sie wie Bischof, Bischofsrat, Landeskirchenamt und Kirchensenat zu den kirchenleitenden Organen. Das Kirchenparlament tagt im großen Saal des Henriettenstifts in Hannover.(epd)