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Landesregierung beantwortet Hälfte der Anfragen nicht fristgerecht

Die hessische Landesregierung aus CDU und SPD hat bisher die Hälfte aller an sie gerichteten Kleinen Anfragen nicht fristgerecht beantwortet. Von insgesamt 708 eingegangenen Anfragen hätten 354 innerhalb der vorgesehenen sechs Wochen keine Antwort erhalten, wie die Staatskanzlei auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Hessischen Landtag mitteilte. Aufgrund oft umfangreicher und komplexer Fragestellungen, „die vielfach die Beteiligung nachgeordneter Bereiche sowie Abstimmungsarbeiten mit verschiedenen Ministerien innerhalb der Landesverwaltung erfordern“, komme es immer wieder vor, dass die Beantwortung der Anfragen mehr Zeit in Anspruch nehme, so die Staatskanzlei.

Mit einer Kleinen Anfrage haben Abgeordnete die Möglichkeit, von der Landesregierung Auskunft zu Sachverhalten zu verlangen. Die Geschäftsordnung des Landtags sieht den Angaben zufolge eine Regelfrist von sechs Wochen zur Beantwortung einer Anfrage vor. Die Staatskanzlei wies weiter darauf hin, dass ein Zwischenbericht mitsamt Angabe der konkreten Hinderungsgründe abgegeben werden müsse, sollte eine Antwort innerhalb dieser Frist nicht möglich sein.

Bisher seien für insgesamt 176 Kleine Anfragen sogar mehrfach Fristverlängerungen beantragt worden. Innerhalb der Frist von sechs Wochen seien wiederum 193 Anfragen beantwortet worden, so die Staatskanzlei. Ist eine Verlängerung der Frist nötig, brauche es schätzungsweise etwa drei zusätzliche Wochen zur Beantwortung.

Die meisten Kleinen Anfragen während der seit rund einem Jahr laufenden Legislaturperiode hatte bisher das Innenministerium erhalten. Von den 141 dort eingegangenen Anfragen seien mit 78 mehr als die Hälfte nicht fristgerecht beantwortet worden. An das Wirtschaftsministerium richteten sich den Angaben zufolge bisher 113 Anfragen, von denen 42 nicht innerhalb von sechs Wochen beantwortet wurden.