Landespflegegeld – bisher über zwei Milliarden Euro ausgezahlt

Das im Oktober 2018 in Bayern eingeführte Landespflegegeld stößt nach wie vor auf großes Interesse. Die Marke von zwei Millionen Anträge sei längst überschritten; insgesamt seien seither rund 2,3 Milliarden Euro ausgezahlt worden, um Pflegebedürftige finanziell zu unterstützen, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) am Sonntag in München. Sie sprach angesichts dieser Zahlen für die jährlich ausgezahlte Leistung von einer „bayerischen Erfolgsgeschichte“.

Mit dem Landespflegegeld werde das Selbstbestimmungsrecht und die gesellschaftliche Teilhabe von rund 500.000 Pflegebedürftigen im Freistaat gestärkt, denen Pflegegrad 2 und höher zuerkannt worden sei, führte die Ministerin weiter aus. Mit dem Geld könnten sich Pflegebedürftige etwas gönnen, was sie sich in ihrem normalen Alltag nicht leisten könnten. Sie könnten aber auch pflegenden Angehörigen und anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützten, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.

Anspruch auf das Landespflegegeld haben alle Bürgerinnen und Bürger, deren Hauptwohnsitz in Bayern liegt und die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft worden sind. Sie können jedes Jahr eine Einmalzahlung von 1.000 Euro beantragen, die sie frei verwenden dürfen.

Prognosen des aktualisierten Pflegegutachtens Bayern 2050 zufolge könnte die Zahl der Pflegebedürftigen im Freistaat bis zum Jahr 2050 auf zwischen rund 850.000 und fast 1,1 Millionen Menschen steigen. Zum Vergleich: Im Dezember 2021 waren in Bayern 578.147 Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes..

Anträge auf das Landespflegegeld für den Zeitraum 2022/2023 können noch bis 31. Dezember 2023 gestellt werden. „Um die Frist zu wahren, ist es möglich, Anträge zunächst auch ohne die Einstufung der Pflegekasse zum Pflegegrad einzureichen. Diese kann dann nachgereicht werden“, so Gerlach.