Landeskirche Braunschweig strebt „Trauung für alle“ an

Gleichgeschlechtliche Paare sollen sich bald trauen lassen dürfen. Das hat die Synode auf den Weg gebracht. Damit ist die Landeskirche vergleichsweise spät dran.

Hochzeitsfotograf / Pixelio

Wolfenbüttel. Die braunschweigische Landeskirche hat bei ihrer Landessynode die Möglichkeit einer kirchlichen Trauung für alle Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung auf den Weg gebracht. Bei der Frühjahrstagung des Kirchenparlaments in der St. Trinitatiskirche in Wolfenbüttel stimmten 39 Synodale dafür, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Es gab eine Enthaltung.

Bisher ist in der Landeskirche Braunschweig nur die Segnung von gleichgeschlechtlichen oder diversen Paaren als ein „Akt der Seelsorge“ möglich. Dieser darf den bisherigen Regeln zufolge „nicht mit einer Trauung verwechselbar“ sein. Um eine Trauung für alle Menschen möglich zu machen, muss das Traugesetz geändert werden. In der Präambel ist zurzeit von der Ehe zwischen „Mann und Frau“ die Rede. Diese Formulierung soll dem Vorschlag nach durch die Ehe zwischen „zwei Menschen“ ersetzt werden. Die theologische Kammer der Landeskirche soll bis zum November ein Gutachten zu dem Thema erstellen.

Schwierige Debatte

In der Debatte wurden unterschiedliche Positionen zur „Ehe für alle“ deutlich. Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer wies darauf hin, dass die „Trauung für alle“ juristisch einfach umzusetzen sein möge – deutlich schwieriger sei jedoch die theologisch-ethische Debatte. „So einig, wie wir hier jetzt suggerieren, sind wir uns in dieser Sache nicht. Das müssen wir klar benennen.“

Christoph Meyns
Christoph MeynsLandeskirche Braunschweig

Landesbischof Christoph Meyns stimmte Hofers Aussagen zu und sprach sich dafür aus, eine breite theologische, soziale und ethische Debatte zu führen. „Das ist wichtig, um die verschiedenen Positionen, die es zu diesem Thema gibt, wahrzunehmen.“


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Der Synodale Kai Florysiak dagegen sagte, Ziel sei es, das Thema im Herbst abgeschlossen zu haben. „Wir wollen im November auf unserer Herbstsynode eine Rechtsgrundlage beschließen, mit denen wir den Menschen ein Versprechen machen können: Egal, was ihr seid, ihr könnt bei uns in einem Gottesdienst getraut werden“, betonte er.

Inzwischen komplett gleichgestellt

Bei der Mehrzahl der evangelischen Kirchen in Deutschland sind gleichgeschlechtliche und diverse Paare heterosexuellen Paaren inzwischen komplett gleichgestellt. 14 der 20 Landeskirchen in Deutschland bieten allen Menschen über die Segnung hinaus einen Traugottesdienst als Amtshandlung an.

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig zählt mit rund 320.000 Mitgliedern in 304 Gemeinden zu den kleineren evangelischen Landeskirchen. Ihr Gebiet erstreckt sich von Wolfsburg bis an den Südrand des Harzes. (epd)