Landeskirche Braunschweig forciert Kampf gegen sexualisierte Gewalt

Die Landeskirche Braunschweig verstärkt ihre Aktivitäten gegen sexualisierte Gewalt. Es gehe darum, allen Mitarbeitenden die Dimension des Problems zu verdeutlichen und eine Haltung der Achtsamkeit in der gesamten Kirche zu entwickeln, sagte Diakon Gottfried Labuhn am Freitagabend vor der braunschweigischen Landessynode in Wolfenbüttel. Er leitet die Fachstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Landeskirche.

Allein in den vergangenen zwölf Monaten habe es 35 Präventionsschulungen mit 560 Teilnehmenden gegeben. Ab Herbst solle die Erstellung von Schutzkonzepten in allen Propsteien, Kirchengemeinden und kirchlichen Arbeitsbereichen starten. Ziel sei es, alle kirchlichen Mitarbeitenden, auch die ehrenamtlichen, zu schulen. Neben ihm sei die Fachstelle mit einer weiblichen externen Ansprechperson ausgestattet.

Nach der Veröffentlichung der ForuM-Studie über sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche im Januar 2024 seien vier neue Meldungen über entsprechende Vorfälle in der Landeskirche eingegangen. Die Fälle datierten aus früheren Jahrzehnten. Entsprechend seien weitere Anträge auf Anerkennungsleistungen gestellt worden, sagte Labuhn. Er halte den Kontakt zu den betroffenen Personen und unterstütze diese, wo es nötig und möglich sei. Er rechne damit, dass weitere Aufgaben in dem Bereich entstehen, wenn Anfang nächsten Jahres in Niedersachsen die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission ihre Arbeit aufnehme.

Landesbischof Christoph Meyns sagte, die ForuM-Studie solle in der Synode gesondert bei einer späteren Tagung thematisiert werden. „Wir wollen uns die Zeit nehmen, die nötig ist für dieses Thema.“ Zugleich informierte er das Kirchenparlament darüber, dass Ende Oktober eine Tagung zur ForuM-Studie unter Beteiligung von Wissenschaftlern und Betroffenen in Braunschweig geplant sei. Durch die Fälle sexualisierter Gewalt werde das eigene Kirchenbild in Frage gestellt, betonte Meyns. Es gelte zu erkennen, dass auch die Kirche sündig sei. Umso wichtiger sei eine konsequente Aufarbeitung der Fälle. Es gebe kein kirchliches Sonderrecht.