Landesbischof Meister: Mensch hat Recht auf Selbsttötung

In die Debatte um eine Neuregelung der Sterbehilfe hat sich der hannoversche Landesbischof Ralf Meister eingeschaltet. Er äußert Zweifel, ob ein Gesetz die Sache eindeutig regeln kann.

Landesbischof Ralf Meister
Landesbischof Ralf MeisterMatthias Rietschel / epd

Osnabrück. Aus Sicht des hannoverschen Landesbischofs Ralf Meister hat der Mensch ein Recht auf Selbsttötung. „Wobei ich hier Recht nicht juristisch meine, sondern theologisch als eine Möglichkeit verstehe“, sagte Meister der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. In der Debatte um eine Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland äußerte der Theologe Zweifel, „dass ein Gesetz das eindeutig definieren kann“.

„Denkbar wäre so etwas wie eine Beratungspflicht, wenn möglich zusammen mit Angehörigen und Ärzten“, sagte Meister. „Wir sollten alle Möglichkeiten eröffnen, dass ein Leben bis zum letzten Atemzug lebenswert bleibt“, forderte der hannoversche Landesbischof. Zugleich sei Respekt vor jenen gefordert, die den Zeitpunkt ihres Todes selbst wählen wollen und um angemessene Hilfe bitten.

Entgegen der EKD

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar das seit 2015 geltende Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt. Das Gesetz sei verfassungswidrig, weil es das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschränke, urteilten die Karlsruher Richter. Entgegen einer gemeinsamen kritischen Stellungnahme der Spitzen der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte Meister das Urteil begrüßt, weil es zeige, dass die Würde des Menschen auch dessen Selbstbestimmungsrecht beinhalte.

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Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte der hannoversche Landesbischof, er sei gegen jede Form von geschäftsmäßiger Assistenz zum Suizid. „Die vom Verfassungsgericht gekippte Gesetzgebung reichte jedoch nicht aus, um diese Fragestellung umfassend zu klären, sagte Meister, der auch Leitender Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) ist.

Meister sagte, er distanziere sich von dem „heroischen Begriff der Selbstbestimmung“, wie er in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entfaltet werde. „Doch es bleibt für mich auch festzuhalten, dass die Selbstbestimmung immer eine relationale ist, die im Gegenüber zu Gott und Menschen lebt. Sie mit naturrechtlichen Kategorien ohne die Billigkeit der konkreten menschlichen Situation zu erfassen, ist meines Erachtens nicht ausreichend“, erläuterte Meister.

Tödliche Medikamente

Der hannoversche Landesbischof nannte als „beste Konsequenz dieses Urteils“, offen und ehrlich darüber zu sprechen, wie Menschen in dieser Gesellschaft sterben und wie sie sterben wolle. Auf die Frage, ob es Ärzten erlaubt sein sollte, ein tödliches Medikament zu verabreichen, sagte Meister: „Ja. Genau über diesen Punkt sollten Gesetzgeber und Ärztekammer sprechen.“ (epd)