Landesarbeitsgericht bestätigt Kündigung von Ex-RBB-Justiziarin

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine frühere Justiziarin Susann Lange zu Recht fristlos entlassen. Die am 2. Dezember 2022 im Zuge der RBB-Krise ausgesprochene Kündigung des Dienstvertrags wegen verschiedener Pflichtverletzungen sei wirksam, urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Berufungsverfahren am Dienstag. Ansprüche auf Übergangsgeld stünden ihr damit nicht zu. Der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung nach Renteneintritt bleibe jedoch bestehen. (AZ: 7 Sa 1125/23)

Das Landesarbeitsgericht habe anders als zuvor das Arbeitsgericht Berlin keine
Sittenwidrigkeit des Dienstvertrags festgestellt, betonte das Gericht. Das darin vereinbarte Übergangsgeld für die Zeit zwischen einer Beendigung des Dienstverhältnisses und dem Renteneintritt sei nicht grundsätzlich zu beanstanden. Wegen der wirksamen fristlosen Kündigung entfalle der Anspruch jedoch.

In dem Dienstvertrag zwischen Lange und dem RBB war den Angaben zufolge unter anderem die Zahlung eines monatlichen Übergangsgeldes geregelt. Es sollte demnach für den Fall der Nichtverlängerung der auf fünf Jahre befristeten Zusammenarbeit in Höhe der hälftigen vorherigen Vergütung ohne Gegenleistung bis zum Renteneintritt gezahlt werden. Im Fall einer wirksamen fristlosen Kündigung oder einer Ablehnung der Verlängerung seitens der Justiziarin sollte es entfallen.

Lange wollte mit ihrer Klage den Fortbestand ihres Dienstvertrags, die Fortzahlung ihres Entgelts, die Zahlung des Übergangsgeldes und nach Renteneintritt die vereinbarte betriebliche Altersversorgung durchsetzen.