Land trifft Vorsorge für akute Nothilfen für Hochwassergeschädigte

Das Land Niedersachsen trifft Vorsorge, um die besonders vom Hochwasser Geschädigten mit einer akuten Nothilfe zu unterstützen. Das Landesumweltministerium erarbeitet dafür derzeit eine Billigkeits-Richtlinie, um von Notlagen betroffenen Privathaushalten kurzfristig helfen zu können, wie es am Freitag mitteilte. Damit werden kurzfristige Unterstützungsleistungen vor für Anwohnerinnen und Anwohner möglich, die von den Fluten besonders hart getroffen wurden.

Die Hilfe gilt den Angaben zufolge vor allem für Menschen, die ihr Hab und Gut nicht versichern konnten oder deren Einkommen nicht ausreicht, um in der Notlage die nötigsten Dinge zu ersetzen. Mit der Billigkeits-Richtlinie sollen als Soforthilfe in den Hochwassergebieten akute Notlagen – etwa bei der Unterkunft oder zur Wiederbeschaffung von Hausrat – schnell und unbürokratisch überbrückt werden. Insgesamt können für akute Notlagen kurzfristig bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Beim Hochwasser 2017 wurde dafür eine Million Euro ausgezahlt.