Beamtinnen oder Beamte, die als Notfallsanitäter im Dienst sind, sollen nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung eine Zulage von zwei Euro pro Dienststunde erhalten. Die Landesregierung habe dazu am Dienstag den Entwurf einer Änderung der Niedersächsischen Erschwerniszulagenverordnung zur Verbandsbeteiligung freigegeben, teilte die Staatskanzlei mit. Die Verordnung regelt das Gewähren von Zulagen, die bei der Bewertung eines Amtes oder bei der Bestimmung der Höhe von Anwärterbezügen noch nicht berücksichtigt worden sind.
„Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind im Dienst enormen Belastungen ausgesetzt und tragen eine große Verantwortung für Leib und Leben“, sagte Finanzminister Gerald Heere (Grüne). Beispielsweise stiegen durch die Zunahme multipler Krankheitsbilder die Herausforderungen bei der Beurteilung des Patientenzustands und bei der Entscheidung über Rettungsmaßnahmen. Diesem Umstand und weiteren Erschwernissen sollte mit der höheren Zulage Rechnung getragen werden.