Land lehnt Abschiebungen aus dem Kirchenasyl weiter ab
Das niedersächsische Landesinnenministerium verzichtet weiter auf Eingriffe ins Kirchenasyl. Wie die Behörde am Donnerstag auf epd-Anfrage mitteilte, bleibt der entsprechende Erlass vom 3. Juni „bis auf weiteres“ in Kraft. Vollziehbar ausreisepflichtige Personen im Kirchenasyl sollen demnach vorerst nicht abgeschoben werden, solange zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter Uneinigkeit darüber besteht, welche Fälle als „Härtefall“ zu respektieren sind.
Nach dem 2015 vereinbarten Dossierverfahren kann die Kirche Dossiers über besondere Härtefälle beim BAMF einreichen, um eine Anerkennung des Asyls zu erwirken. Aktuell erkennt das BAMF weniger als ein Prozent der Kirchenasyle als Härtefälle an. In etwa 95 Prozent der aktuellen Kirchenasyle in Niedersachsen geht es nach Angaben von Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) um Überstellungen in ein anderes europäisches Land im Sinne der Dublin-Verordnung.
Mit Verweis auf die zuletzt deutlich gestiegene Zahl der Kirchenasyle hatte Behrens bereits Ende Mai auf eine Wiederauflage des Dossierverfahrens gedrängt. Ihren Angaben zufolge hat das Land 2022 noch 65 Kirchenasyle für 82 Personen verzeichnet, im Jahr darauf 137 Asylfälle mit 159 Personen und im ersten Quartal dieses Jahres 34 Asyle für 39 Personen. Ausgenommen vom Abschiebestopp sind nach Ministeriumsangaben „Gefährder, schwere Straftäter und Personen, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt“.