Länderchefs: Einig bei Rundfunkreform und Grenzkontrollen

Die Länderchefs verständigten sich auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Keinen Durchbruch gab es in Fragen einer Begrenzung der sogenannten irregulären Migration, aber Forderungen nach Nachschärfungen.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich nach zähem Ringen auf ein Reformpaket für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt. Dabei sollten mehrere Spartenkanäle von ARD und ZDF sowie 17 ARD-Hörfunkprogramme wegfallen, entschieden die Ländervertreter bei ihrer Sitzung am Freitag in Leipzig. Die Höhe der Ausgaben für Sportrechte wollen die Länder deutlich absenken und auf fünf Prozent der Gesamtausgaben von ARD und ZDF begrenzen. Bei Fragen in der Migrationspolitik verständigten sie sich auf kleine Schritte.

Die Frage nach der Rundfunk-Finanzierung und der künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags wurde bewusst von den Reformbeschlüssen abgekoppelt, weil die Länderchefs sich nicht einig wurden. Ziel sei, hier bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember eine Einigung zu erzielen.

In Fragen zu einer Begrenzung der sogenannten irregulären Migration verständigten sich die Ministerpräsidenten darauf, Kontrollen an den deutschen Grenzen beizubehalten. Seit rund einem Monat gibt es an allen deutschen Grenzen Kontrollen. Bislang wurden demnach rund 1.000 Menschen zurückgewiesen.

Zudem setzen die Ministerpräsidenten auf die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Sie erwarteten, dass die Bundesregierung die entsprechenden Regelungen zügig umsetze, hieß es. GEAS trat im Juni in Kraft. Das Paket umfasst strengere Regeln für Migranten aus Staaten, die als relativ sicher gelten, und soll Hauptankunftsländer wie Italien und Griechenland entlasten. Die 27 Mitgliedstaaten haben bis zu zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Oktober Regelungen zur Umsetzung vorgelegt. Die Regierungschefs bitten die Bundesregierung laut Abschlussdokument, dass sie konkrete Modelle zur Durchführung von Asylverfahren in Transitstaaten entwickelt.

Weiter sprechen sich die Ministerpräsidenten für eine “Revitalisierung” von Dublin III aus. Die Dublin-III-Verordnung regelt, welcher EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist. Sie gilt seit 2013. Für Überstellungen solle künftig der Bund zuständig sei. Bei den Familiennachzügen von sogenannten subsidiär Schutzbedürftigen solle man sich künftig auf Härtefälle konzentrieren.

In den Fällen, in denen Herkunftsländer keine Migrationsabkommen unterstützen, müsse man den “Visa-Hebel” ansetzen, erklärte Weil. So sollten Einreisen von unkooperativen Ländern erschwert werden. Die Länder selbst sollten weiter überprüfen, an welchen Stellen Asylverfahren beschleunigt werden könnten.