Länder fordern Mutterschutz auch bei Fehlgeburten

Anders als bei Totgeburten haben Frauen bei Fehlgeburten bisher kein Recht auf Mutterschutz. Der Bundesrat verlangt eine Angleichung.

Frauen sollen nach dem Willen der Bundesländer künftig einen freiwilligen Anspruch auf Mutterschutz auch bei Fehlgeburten erhalten. Das forderte der Bundesrat am Freitag auf Initiative von Hamburg, Niedersachsen und dem Saarland. Ein solcher Anspruch werde den individuellen Umständen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht. Der Mutterschutz bei Fehlgeburten solle deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche beginnen und sich abhängig von der bisherigen Dauer der Schwangerschaft schrittweise verlängern.

Die Länderkammer kritisiert, dass Fehl- und Totgeburten bislang ungleich behandelt würden. Nach gültiger Rechtslage handele es sich um eine Totgeburt, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. In diesen Fällen habe die Mutter ein Anrecht auf 18 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Bei einem früheren Zeitpunkt und einem geringeren Gewicht werde hingegen von einer Fehlgeburt gesprochen. Dann bestehe bisher kein Anspruch auf Mutterschutz.

Für eine Reform des Mutterschutzes sprächen neben der Gleichbehandlung auch psychologische Aspekte, da eine Fehlgeburt oft eine traumatische Erfahrung darstelle, argumentieren die Länder. Auch könnten sich Betroffene erholen und so mögliche gesundheitliche Komplikationen vermeiden. Die entsprechende Entschließung des Bundesrats wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Eine Frist, wann diese sich damit befassen muss, gibt es nicht.