Die Länder sind weiter auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. 14 der 16 Bundesländer haben ARD und Deutschlandradio aufgefordert, sie sollen zu den Zukunftsperspektiven ihrer Klangkörper ein gemeinsames Konzept vorlegen. In einer Protokollerklärung zum Reformstaatsvertrag über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht, zu berücksichtigen sei, ob sich die Anzahl der Klangkörper reduzieren lasse. Hamburg und Niedersachsen tragen die Protokollerklärung nicht mit.
Die Klangkörper des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien „über Jahrzehnte gewachsene, herausragende Kultureinrichtungen“, teilte die Senatskanzlei Hamburg dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Sie seien „aus der regionalen und lokalen Musik- und Kulturlandschaft nicht wegzudenken“. Außerdem würden sie „deutlich zur Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ beitragen. Mit den Klangkörpern setzten die Rundfunkanstalten „auch ihren staatsvertraglichen Kultur- und Bildungsauftrag“ um.
Die ARD-Landesrundfunkanstalten betreiben zusammen 20 Klangkörper (Orchester, Chöre und Big Bands). Eine ARD-Sprecherin sagte dem epd, die Protokollerklärung werde noch geprüft. Der Reformstaatsvertrag wird derzeit in den Landtagen beraten. Er soll Anfang Dezember in Kraft treten, wenn bis dahin alle 16 Parlamente die Staatsvertragsnovelle verabschiedet haben.
Durch den Reformstaatsvertrag soll der regionale Auftrag der ARD stärker betont werden. Die Hamburger Senatskanzlei erklärte, auch die Musikensembles des Senderverbunds trügen zur Erfüllung des regionalen Auftrags bei. Dass gerade die Klangkörper überprüft werden sollen, sei „aus Sicht von Hamburg daher kontraproduktiv“. Hamburg setze sich für „Planungssicherheit losgelöst von sich wechselnden medienpolitischen Debatten“ ein. Diese Position unterstützt nach epd-Informationen auch Niedersachsen.
Niedersachsen und Hamburg sind zusammen mit Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die Staatsvertrags-Länder des Norddeutschen Rundfunks (NDR). Der Sender unterhält vier Klangkörper: in Hamburg das NDR Elbphilharmonie Orchester, das NDR Vokalensemble und die NDR Bigband sowie in Hannover die NDR Radiophilharmonie.
Deutschlandradio ist Hauptgesellschafter der 1994 gegründeten gemeinnützigen ROC GmbH, die zwei Orchester und zwei Chöre unterhält. Daran ist der Bund mit 35 Prozent beteiligt, das Land Berlin mit 20 Prozent. Größter Gesellschafter ist Deutschlandradio mit 40 Prozent, der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hält die übrigen fünf Prozent.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte Ende September 2024 einen Sonderbericht vorgelegt, den die Bundesländer angefordert hatten. Darin hatte die Kommission festgestellt, die Klangkörper der Anstalten über GmbHs zu organisieren, könne die Wirtschaftlichkeit steigern. Finanzielle Effekte wären aber erst längerfristig zu erwarten. Den Gesamtaufwand für die ARD-Klangkörper im Jahr 2022 bezifferte sie auf 203 Millionen Euro.
In dem Sonderbericht schlug die KEF zwei Varianten vor: Jede Anstalt gründet für die Klangkörper eine eigene GmbH. Oder es wird eine übergreifende Gesellschaft für alle Klangkörper geschaffen. Auch könnten sich der Bund und die Länder an den GmbHs beteiligen, so die KEF: Dann würde weniger Geld aus dem Rundfunkbeitrag benötigt.