Länder beraten über neues Verfahren für Rundfunkbeitrag

Die Bundesländer überlegen, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Zukunft per Verordnung umzusetzen. „Damit wäre eine moderate Beitragserhöhung entsprechend der Empfehlung der KEF möglich“, sagte die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD), am Freitag bei einer Veranstaltung des Instituts für Urheberrecht in München. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Februar empfohlen, den Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen.

Die Staatssekretärin sagte, maßgeblich für die Beitragsentwicklung sei die KEF-Empfehlung. Derzeit werde diskutiert, die Empfehlung der KEF zu stärken. Ein Einspruch der Länder gegen die Empfehlung solle zwar weiterhin möglich sein, aber der Einspruch eines einzelnen Landes würde nicht ausreichen. Die Medienpolitikerin äußerte sich bei einem Symposium des Instituts für Urheberrecht und des Instituts für Europäisches Medienrecht in München, auf dem über Perspektiven und Entwicklung der Öffentlich-Rechtlichen nach dem Bericht des Zukunftsrats diskutiert wurde.

Wie bereits im Juni bekannt wurde, überlegen die Länder auch, einen Medienrat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzusetzen, der alle zwei Jahre über die Erfüllung des Auftrags durch die öffentlich-rechtlichen Sender berichten soll. Dieser solle ähnlich funktionieren wie das Office of Communications (Ofcom) in Großbritannien, sagte Raab.

Die Länder arbeiten derzeit an einem Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Darin werde es auch darum gehen, die Gremienkontrolle zu stärken, sagte Raab. Die Länder wollten einen Vorschlag des Zukunftsrats aufgreifen und die Verwaltungsräte stärker mit Fachleuten besetzen. Der Zukunftsrat hatte in seinem im Januar vorgelegten Bericht gefordert, dass die Verwaltungsräte von ARD, ZDF und Deutschlandradio stärker mit Fachexpertise ausgestattet werden müssten.