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Läden in Brandenburg bleiben sonntags meist zu – CDU-Antrag abgelehnt

Am Sonntag Zeit mit der Familie verbringen, auf dem Sofa liegen, einen Gottesdienst besuchen oder doch lieber einkaufen gehen? Darüber hat der Landtag in Brandenburg debattiert – mit einem eindeutigen Ergebnis.

In Brandenburg ist ein CDU-Antrag zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gescheitert. Die CDU-Fraktion wollte mit dem Antrag unter anderem eine Öffnung von Geschäften an zehn Sonntagen ermöglichen. Über die genaue Zahl der verkaufsoffenen Sonntage sollten Kommunen selbst entscheiden können. “Es geht darum, Einzelhändlern, denen es echt schlecht geht, zu ermöglichen, am Sonntag zu öffnen”, begründete der CDU-Wirtschaftspolitiker Frank Bommert. Der Antrag wurde jedoch mit den Stimmen von SPD und BSW bei Enthaltung der AfD abgelehnt.

Der Tag der Ruhe dürfe nicht zur Disposition gestellt werden, sagte die SPD-Abgeordnete Nadine Graßmel. Der Antrag suggeriere, dass durch eine bloße Erweiterung der Ladenöffnung strukturelle Probleme des Einzelhandels gelöst würden. “Der Sonntag ist der letzte gemeinsame Zeitanker für viele Familien”, sagte Graßmel. “Ein Tag des Zusammenkommens am Esstisch, in der Kirche oder auf dem Sofa.” Der Sonntag sei kein Relikt, sondern ein Versprechen, das Zeit nicht nur Geld sei, sondern Leben.

Für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sagte der Abgeordnete Andreas Kutsche, der Antrag der CDU sei ein Angriff auf die Beschäftigten im Einzelhandel, die Grundwerte und einen der letzten gemeinsamen Ruhepole der Gesellschaft. Die CDU verstoße mit ihrem Antrag gegen die Verfassung. “Und wer das C im Parteinamen trägt, sollte sich daran erinnern: Am siebenten Tag sollst Du ruhen, nicht tun.”

Für die Landesregierung erklärte Sozialministerin Britta Müller (parteilos, für BSW), der Sonntag diene der seelischen und der persönlichen Erholung. “Das Brandenburger Ladenöffnungsgesetz ist bereits eines der liberalsten Gesetze seiner Art”, sagte Müller. Bislang seien Ladenöffnungen an sechs Sonn- und Feiertagen erlaubt. Daneben gelten in mehr als 200 Kur- und Erholungsorten Ausnahmen.

“Gesetze müssen verfassungsfest sein, wenn sie Bestand haben wollen”, sagte Müller weiter. “Deswegen wäre es verfassungswidrig, die Sonntagsöffnung weiter zu liberalisieren: Wer den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe abschaffen will, muss das Grundgesetz ändern – und mir ist nicht bewusst, dass die CDU-geführte Bundesregierung eine solche Änderung plant.”