Bei weit über 80 Prozent aller Anträge auf Wohnraumförderung in Baden-Württemberg müssen Unterlagen nachgefordert werden. Dies sei einer der Hauptgründe für die langen Bearbeitungszeiten bei der L-Bank, schreibt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Anfrage der SPD-Landtagsfraktion.
Demnach reichen Antragsteller ihre Unterlagen oft zu einem frühen Zeitpunkt ein, an dem diese noch nicht vollständig sein können. Zudem sei die L-Bank gesetzlich verpflichtet, die wirtschaftliche Situation von Kreditnehmern erneut zu prüfen, wenn zwischen der grundsätzlichen Förderzusage und der endgültigen Bewilligung mehr als zwei Monate vergehen, hieß es weiter.
Seit Anfang 2022 bis Mitte August 2025 gingen bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (kurz L-Bank) insgesamt 10.079 Förderanträge ein. Der Großteil davon, 8.074 Anträge, entfiel auf selbst genutztes Wohneigentum. Weitere 2.005 Anträge betrafen die Mietwohnraumförderung. Im selben Zeitraum wurden über 8.906 Anträge bewilligt. Das Wohnraumförderprogramm des Landes hilft nach eigenen Angaben einkommensschwächeren Haushalten dabei, angemessenen Wohnraum zu mieten oder Wohneigentum zur eigenen Nutzung zu bilden. (2607/14.10.2025)