Kurschuss und Bätzing rufen zur Teilnahme an Sozialwahl auf

Bei der Sozialwahl werden alle sechs Jahre die Sozialparlamente der gesetzlichen Verssicherungen gewählt. Die katholische Bischofskonferenz und die evangelische Kirche rufen zur Teilnahme auf.

„Als Christinnen und Christen haben wir die Pflicht, uns einzubringen“ – Georg Bätzing (DBK) und Annette Kurschus (EKD)
„Als Christinnen und Christen haben wir die Pflicht, uns einzubringen“ – Georg Bätzing (DBK) und Annette Kurschus (EKD)Harald Oppitz / KNA

Die evangelische und katholische Kirche haben zur Teilnahme an der bevorstehenden Sozialwahl aufgerufen. „Als Christinnen und Christen haben wir die Pflicht, uns einzubringen, wenn es um die Mitgestaltung der sozialen Sicherungssysteme geht“, heißt es in dem gemeinsam veröffentlichten Aufruf des Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, und der Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus.

Im Zentrum der Wahl stünden dabei die Orientierung am Wohl und der Würde des Einzelnen ohne Ansehen der Person, die Sorge um gerechte Strukturen und die Stärkung der sozialen Selbstverwaltung als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung.

Gewählt wird Solidarität

Nach sechs Jahren finden im April und Mai 2023 turnusgemäß die Sozialwahlen statt. Gewählt werden die Sozialparlamente der fünf Krankenkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk) und der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Auf einer gemeinsamen Liste kandidieren die drei in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) zusammengeschlossenen Verbände – das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA), heißt es in der Mitteilung.

Die Kandidatinnen und Kandidaten der ACA träten ein für die Solidarität der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken und der Leistungsstärkeren mit den Leistungsschwächeren, betonten Kurschus und Bätzing.