Kuriosen Nachwahltermin in Weimar festgelegt
Der Landeswahlleiter hat für Teile des Stadtgebiets von Weimar eine Nachwahl der Landtagswahl am 1. September angeordnet. Die Nachwahl finde ebenfalls am 1. September statt, teilte die Behörde am Freitag in Erfurt mit.
Die Begründung für die kurios anmutenden Entscheidung ergibt sich aus dem Thüringer Landeswahlgesetz. So regele Paragraf 43, dass eine Nachwahl stattzufinden habe, wenn ein Wahlkreisbewerber nach der Zulassung des Wahlkreisvorschlages, aber noch vor der Wahl sterbe.
Nach dem überraschenden Tod des Weimarer SPD-Direktkandidaten Thomas Hartung (1970 – 2024) am Dienstag sei die Absage der Landtagswahl im Wahlkreis 32-Weimar II formal notwendig geworden, teilte der Landeswahlleiter mit. Weil die Sozialdemokraten jedoch auf die kurzfristige Nachnominierung eines Ersatzkandidaten im Wahlkreis verzichteten, habe der Nachwahltermin auf den 1. September gelegt werden können.
Für die Wahlberechtigten im Wahlkreis 32 Weimar II ergeben sich den Angaben zufolge keine Änderungen hinsichtlich des Wahlablaufs. Lediglich die Stimmzettel müssten neu gedruckt werden.