Kultusministerin will islamischen Religionsunterricht ausbauen

Der Unterricht sei ein wichtiges Element, um Radikalisierungen vorzubeugen, so die SPD-Politikerin.

Seit 2013 gibt es in Niedersachsen den islamischen Religionsunterricht
Seit 2013 gibt es in Niedersachsen den islamischen Religionsunterrichtgpointstudio / Fotolia

Wolfenbüttel / Hannover. Der islamische Religionsunterricht in Niedersachsen soll nach Auffassung von Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) weiter ausgebaut werden. Er sei ein "wichtiges Element" bei der Prävention gegen Radikalisierungen, sagte die Politikerin in der neuen Ausgabe des Magazins "Evangelische Perspektiven" der braunschweigischen Landeskirche. An dem 2013 nach einer zehnjährigen Erprobungsphase in Niedersachsen eingeführten islamischen Religionsunterricht nähmen derzeit mehr als 3.000 Schüler an mehr als 60 Schulen teil.
Den konfessionellen Religionsunterricht halte sie trotz einer zunehmend vielfältigen Gesellschaft nach wie vor für notwendig, sagte Heiligenstadt. Studien belegten, dass die Religion für viele Menschen eine wichtige Rolle spiele. "Vor diesem Hintergrund müssen wir den Schülerinnen und Schülern für ihre Fragen nach dem Sinn des Lebens ein gutes Forum bieten."

Gegen Gesichtsverschleierung im Unterricht

Heiligenstadt sprach sich zudem deutlich gegen eine Gesichtsverschleierung im Schulunterricht aus. Diese sei "nicht akzeptabel", betonte die Ministerin. In solchen Fällen überwiege der Bildungsauftrag gegenüber dem individuellen Recht auf Religionsfreiheit. Die zwei konkurrierenden Grundrechte auf freie Religionsausübung und dem staatlichen Bestimmungsrecht im Schulwesen müssten gegeneinander abgewogen werden, betonte die Ministerin. "Die Gesichtsverschleierung verhindert ein konstruktives Unterrichtsgespräch und ist mit dem Schulgesetz nicht vereinbar."
Vollständig verschleierte Schülerinnen seien allerdings kein Massenphänomen, betonte die Ministerin. "Es gibt lediglich Einzelfälle." Im vergangenen Jahr hatte das Osnabrücker Verwaltungsgericht einer Schülerin das Tragen eines sogenannten Niqab, eines Gesichtsschleiers, im Unterricht untersagt. Für Aufsehen sorgte daraufhin ein weiterer Fall einer Schülerin, die schon seit mehreren Jahren mit Niqab im Unterricht erschien und auch nach Bekanntwerden die Gesichtsverschleierung nicht ablegen musste. (epd)