Kulturminister wollen Restitution verbessern

Die Kulturminister von Bund und Ländern wollen die Restitutionspraxis in Deutschland verbessern. Unter anderem solle die Einbindung der Opfer und ihrer Nachfahren gestärkt werden, heißt es in einem am Mittwoch in Berlin gefassten Beschluss. Demnach werde eine Schiedsgerichtsbarkeit künftig die Arbeit der „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ ersetzen.

Diese Schiedsgerichtsbarkeit solle im Laufe des Jahres 2025 die Arbeit aufnehmen, heißt es in dem Beschluss von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sowie der Kulturministerinnen und -ministern sowie Kultursenatoren der Länder und den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände. Die Schiedsstelle solle beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste eingerichtet werden. Sitz der Schiedsgerichte und Arbeitsort der Schiedsstelle würden noch festgelegt, hieß es. Nach den ersten zehn Schiedssprüchen, spätestens jedoch nach drei Jahren, ist eine Evaluierung geplant.

Kulturstaatsministerin Roth sagte, mit dem Beschluss werde die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien in Deutschland verbessert und die Rückgabe von NS-Raubgut vereinfacht und beschleunigt. Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sprach von einer guten Nachricht und einem wichtigen Schritt. „Am Ziel sind wir noch nicht“, fügte er hinzu.