Künftig strengere Mindestgrößen für Schulklassen
Für die Schulen in Sachsen-Anhalt soll es künftig strengere Vorgaben bei der Mindestgröße der Klassen geben. Wie Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) am Dienstag in Magdeburg mitteilte, soll künftig in den Oberzentren eine Mindestgröße von 25 Schülern in den jeweiligen Eingangsklassen der Grund- und weiterführenden Schulen gelten. Betroffen sind damit die drei kreisfreien Städte Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau.
Im ländlichen Raum soll sich hingegen nichts ändern: Hier beträgt den Angaben zufolge die Mindestschülerzahl für die Bildung der ersten Klasse in einem Schuljahrgang an Grundschulen 15, an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen 20 sowie an Gesamtschulen und Gymnasien 25 Schüler. Damit werde den Einwänden aus der Anhörung und dem politischen Raum Rechnung getragen, hieß es. Unter anderem hatte der Präsident des Landkreistags und Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich (CDU), vor einem Schulsterben auf dem Land gewarnt.
Der Gesetzentwurf der Ministerin sieht zudem eine engere Kooperation zwischen einzelnen Schulen vor. Demnach sollen Schulen, die nicht mehr bestandsfähig sind, künftig mit einer anderen Schule derselben Schulform zu einem Schulverbund fusionieren können. Diese Möglichkeit habe bisher nur für Grundschulen bestanden.
Zudem ermögliche der Gesetzentwurf die Kooperation von Jahrgängen der Sekundarstufe II mit anderen Schulen derselben Schulform, wenn die notwendige Klassenstärke ansonsten nicht erreicht werden könne. Ebenso sollen Schulen unterschiedlicher Schulformen miteinander kooperieren können, um die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu erhöhen.