Künftig haben Krankenhäuser ein System zur Personalbemessung

Von einem Meilenstein spricht der Deutsche Pflegerat. Zum ersten Mal wird ein Personalbemessungssystem in der Krankenhauspflege eingeführt. Das soll die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich verbessern.

Krankenhäuser in Deutschland können künftig erstmals auf ein Personalbemessungssystem zurückgreifen. Der Bundesrat hat am Freitag der Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (PPBV) der Bundesregierung zugestimmt.

Mit dem Instrument sollen Krankenhäuser ihren Personalbedarf auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermitteln. Anhand dieser Daten soll festgestellt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalbesetzung zur Soll-Personalbesetzung verhält. In einem weiteren Schritt sollen dann diese Ergebnisse umgesetzt werden.

Ziel der Verordnung ist es, eine bedarfsgerechte Pflege von Patientinnen und Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern. So soll gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen.

Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft ver.di auf die Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 verständigt und dieses im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse der Erprobung flossen in die Verordnung ein. Sie soll zum 1. Juli in Kraft treten. In einem späteren Verordnungsverfahren werden Regelungen zum Personalaufbau getroffen. Mit ihnen soll das Ziel der Erfüllung der Soll-Besetzung erreicht werden.

Der Deutsche Pflegerat wertete die Verordnung als Meilenstein. Der Bundesrat habe damit Geschichte geschrieben, erklärte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler. Die Verordnung müsse jetzt schrittweise umgesetzt werden.