Kündigung durch Kirche wegen Wiederheirat kann Diskriminierung sein

Die Kündigung eines leitenden Mitarbeiters durch einen katholischen Arbeitgeber wegen dessen zweiter Ehe kann nach EU-Recht eine verbotene Diskriminierung darstellen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg zum Fall eines katholischen Chefarztes aus Deutschland. Die Anforderung an den Arzt, den heiligen Charakter der Ehe nach katholischem Verständnis zu beachten, erscheine nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung, erklärte das Gericht in einer Mitteilung. Hierüber habe jedoch im konkreten Fall das deutsche Bundesarbeitsgericht zu befinden, fügte es hinzu.Foto: epd, Text: dk

Die Kündigung eines leitenden Mitarbeiters durch einen katholischen Arbeitgeber wegen dessen zweiter Ehe kann nach EU-Recht eine verbotene Diskriminierung darstellen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg zum Fall eines katholischen Chefarztes aus Deutschland. Die Anforderung an den Arzt, den heiligen Charakter der Ehe nach katholischem Verständnis zu beachten, erscheine nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung, erklärte das Gericht in einer Mitteilung. Hierüber habe jedoch im konkreten Fall das deutsche Bundesarbeitsgericht zu befinden, fügte es hinzu.Foto: epd, Text: dk