Kritik an hohen Hürden für Bürgeranträge in Thüringen

Der Bürgerrechtler Ralf-Uwe Beck hat seine Forderungen nach mehr Möglichkeiten für direktdemokratische Verfahren in Thüringen bekräftigt. Der Landesvorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie bezeichnete am Sonntag im MDR die Anzahl der für einen Bürgerantrag nötigen Unterschriften als „Unverschämtheit“. Die hohe Hürde sei ein „Ausdruck dafür, dass sich der Landtag wie in ein Schloss zurückzieht und eine Dornenhecke um das Schloss wachsen lässt“.

Der evangelische Theologe wies darauf hin, dass das Instrument in den rund 30 Jahren seines Bestehens noch nie genutzt wurde. Der Thüringer Landtag muss sich mit einem Bürgerantrag befassen, wenn dieser landesweit von mindestens 50.000 Stimmberechtigten unterzeichnet wurde. Beck sagte weiter, für einen Bürgerantrag seien 5.000 Unterschriften angemessen.

Bürgeranträge seien eingeführt worden, um zu signalisieren, dass der Landtag erreichbar sei, „damit es eine Tür für die Belange der Bürgerinnen und Bürger gibt“. Aber die Hürde so hoch zu gestalten, dass das Instrument nicht genutzt werden könne, gehe nicht.

Beck kritisierte auch, dass die Thüringer Verfassung Volksbegehren zum Landeshaushalt ausschließt. Die Bürgerinnen und Bürger zahlten „ausnahmslos jede Zeche“. Alles, wovon die Gemeinschaft lebe, werde mit Steuergeld bezahlt, monierte der Bürgerrechtler: „Aber wir sollen keine Möglichkeit haben, darüber zu befinden? Das ist nicht logisch und es ist auch nicht vernünftig.“