Krankenhausreform

Mit der Krankenhausreform will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Finanzierung, Organisation und das Leistungsspektrum der rund 1.900 Krankenhäuser in Deutschland grundlegend verändern.

Ein wesentliches Ziel ist es, die Behandlungsqualität zu verbessern, indem nicht mehr jede Klinik alles machen darf, sondern die für eine Leistung notwendigen Mindeststrukturen vorgewiesen werden müssen. Nur dann erhält die Klinik auch eine entsprechende Leistungsgruppe und darf die Leistung abrechnen.

Das dürfte auch die Zahl der Kliniken verringern und für mehr große Kliniken sorgen. Allerdings streiten der Bund und die Länder um die damit verbundene Krankenhausplanung. Die Länder befürchten, dass insbesondere in ländlichen Regionen zu viele Krankenhäuser geschlossen werden.

Auch soll sich die Finanzierung der Krankenhäuser ändern, so dass die Kliniken von dem finanziellen Druck befreit werden, immer mehr Patienten behandeln zu müssen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen. Kritiker hatten erklärt, in Deutschlands Kliniken werde zu viel operiert, weil das für die Häuser lukrativ sei. Auch waren medizinische Abteilungen, die nicht wirtschaftlich betrieben werden können, vielfach geschlossen worden, etwa Kinderkliniken oder Geburtsstationen. Das soll sich mit dem neuen Finanzierungssystem ändern.

Umstritten bleibt die Finanzierung der Reform. Die Kassen befürchten, dass die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft auch mit dem Geld der Versicherten bezahlt werden soll. Sie drohen mit Klage, weil das Krankenhauswesen Teil der staatlichen Daseinsvorsorge sei; die Reform müsse vom Steuerzahler finanziert werden.