Konzept zur Kindergrundsicherung steht

Es ist eines der zentralen Projekte der Ampel-Regierung: die Kindergrundsicherung. Davon sollen arme Familien profitieren. Wann sie kommt.

Dank der Kindergrundsicherung sollen arme Familien mit Kindern besser unterstützt werden (Symbolbild)
Dank der Kindergrundsicherung sollen arme Familien mit Kindern besser unterstützt werden (Symbolbild)Imago / Eckhard Stengel

Die Einführung einer Kindergrundsicherung rückt näher: Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat ein entsprechendes Eckpunktepapier an die anderen Ministerien verschickt. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums. Die Eckpunkte sollen demnach Grundlage für den Gesetzentwurf sein. Das Magazin Wirtschaftswoche hatte zuerst darüber berichtet. In ersten Reaktionen begrüßten Verbände die Konkretisierung des Vorhabens.

Ziel ist demnach, mehr Geld an Bedürftige auszuzahlen und auch sicherzustellen, dass mehr Familien von der Unterstützung profitieren. Das Kindergeld soll der Vergangenheit angehören. Stattdessen ist ein einkommensunabhängige Garantiebetrag in gleicher Höhe geplant. Für einkommensschwache Familien soll es einen Zusatzbetrag geben.

Gesetzentwurf nach der Sommerpause

Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist eines der zentralen Projekte der Ampel-Regierung. Nach dem Willen der Bundesregierung soll sie ab 2025 ausgezahlt werden. Paus hatte bereits angekündigt, einen Gesetzentwurf nach der Sommerpause vorzulegen.

Aktuell leben etwa 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen trotz Erwerbstätigkeit der Eltern. Das betrifft rund jedes fünfte Kind.

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hat die Kindergrundsicherung auf den Weg gebracht
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hat die Kindergrundsicherung auf den Weg gebrachtImago / Political-Moments

Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: dem einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einem nach Alter gestaffelten Zusatzbeitrag, der vom Einkommen des Kindes und der Eltern abhängt. Der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung soll mindestens der Höhe des dann geltenden Kindergelds entsprechen – derzeit sind das 250 Euro pro Kind. Eine einfache Einkommensprüfung und die Bündelung von verschiedenen sozialpolitischen Leistungen wie etwa dem Kinderzuschlag soll es den Antragstellern leichter machen. Bisherigen Schätzungen zufolge dürfte die Kindergrundsicherung zwischen acht und zehn Milliarden Euro kosten.

Die Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung, Verena Bentele (VdK), begrüßte, dass künftig das Wirrwarr familienpolitischer Leistungen gebündelt werde und als direkte Geldleistung an die Familien ausgezahlt werden solle. Der Staat werde endlich in die Pflicht genommen, anspruchsberechtigte Familien direkt auf ihre Ansprüche hinzuweisen und die Beantragung zu automatisieren. Allerdings müsse für eine gerechte Kindergrundsicherung auch der Kinderfreibetrag konsequent einbezogen werden.

Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, nannte es sinnvoll, dass das Konzept Gestalt annimmt. Es seien aber noch viele Fragen offen und zwischen den Ministerien strittig. Er hoffe, dass sich die beteiligten Ministerien schnell auf einen Vorschlag einigen könnten, der Familien „deutlich besser unterstützt“.