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Konsequenzen aus umstrittenen Militärgerichts-Urteil weiter unklar

Zwei Jahre nach einer tödlichen Messerstecherei in Wittlich haben die rheinland-pfälzische Justizbehörden noch nicht entschieden, ob Strafverfahren gegen US-Soldaten auch künftig weiter automatisch an die US-Militärjustiz abgegeben werden sollen. Ministerium und Staatsanwaltschaften hätten ihre Beratungen dazu noch nicht abgeschlossen, teilte das Mainzer Justizministerium auf Anfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Mit einem Ergebnis sei „in der zweiten Jahreshälfte“ zu rechnen. Justizminister Philipp Fernis (FDP) werde im Anschluss im Rechtsausschuss des Landtags berichten.

Die Debatte um das Verhältnis zwischen deutschen Behörden und den US-Militärgerichten war nach einem umstrittenen Freispruch im Prozess um die Messerattacke auf dem Volksfest Säubrennerkirmes entbrannt. Ein 28-jähriger Wittlicher war im August 2023 in eine Auseinandersetzung mit zwei US-Soldaten geraten und mit einem Messer tödlich verletzt worden. Die beiden Amerikaner waren vom Tatort geflohen, konnten aber von Zeugen identifiziert werden. Einer der beiden räumte die Tat bei einer Vernehmung durch deutsche und amerikanische Kriminalbeamte in einem später widerrufenen Geständnis ein, in dem er auch Täterwissen offenbarte.

Nach dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut ist in der Regel die US-Militärjustiz für Straftaten ihrer Soldaten in den Gastländern zuständig, Ausnahmen sind jedoch möglich. In Rheinland-Pfalz wurden in der Vergangenheit dennoch selbst schwere Verbrechen in der Regel automatisch an die amerikanischen Ermittler und Gerichte abgegeben. Der wegen der Messerstecherei beschuldigte Soldat wurde ebenfalls auf der US-Air-Base Spangdahlem wegen „unbeabsichtigten Mordes“ vor ein amerikanisches Militärgericht gestellt. Die Jury sprach den Bediensteten des Luftwaffen-Bodenpersonals im Oktober 2024 allerdings frei, ohne die Entscheidung näher zu begründen. Sein Geständnis war von der Richterin zuvor wegen angeblicher Formfehler bei der Vernehmung nicht als Beweismittel zugelassen worden. Eine Berufung gegen die Entscheidung war nach US-Recht nicht mehr möglich.

Nach Protesten von Angehörigen hatte der im Frühjahr verstorbene Justizminister Herbert Mertin (FDP) angekündigt, mit den Staatsanwaltschaften im Land zu beraten, ob Strafverfahren gegen amerikanische Militärangehörige künftig häufiger vor deutschen Gerichten verhandelt werden sollten. Dies müsse jedoch in jedem Fall auch künftig die Ausnahme bleiben, um das Zusatzabkommen nicht auszuhebeln und diplomatische Konflikte mit den USA zu vermeiden.