Konrad II. und der Advent

Auf Konrad II. geht unsere heutige Regelung zur Dauer der Adventszeit zurück. Bis 1038 gab es keine einheitliche Übereinkunft, was geschehen solle, wenn Heiligabend ein Sonntag ist. Manche ließen dann den Advent einfach eine Woche früher beginnen, damit der vierte Advent nicht auf den 24. Dezember fiel. Damit gab es in solchen Jahren zwar vier reine Adventssonntage, aber die Adventszeit war länger.

Am 26. November 1038 kehrte Konrad bei seinem Onkel Wilhelm ein, dem Bischof von Straßburg. Es war genau vier Wochen vor dem 24. Dezember. Der Kirchenmann schickte sich an, an diesem Abend den ersten Advent zu feiern. Konrad jedoch hatte dieses Fest schon in seinem Hauskloster Limburg beim heutigen Bad Dürkheim in der Woche darauf geplant. Er hätte es also zweimal feiern müssen – und das ging für den Herrscher gar nicht.

Wilhelm mochte bei dieser Frage aber nicht einlenken. Konrad blieb also der Adventsfeier in Straßburg fern und beorderte eine Woche später alle Bischöfe des Reichs oder deren Vertreter zu einer Synode im Kloster Limburg ein. Die Versammlung legte fest, dass die Adventszeit frühestens am 27. November und spätestens am 3. Dezember beginnen müsse. Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, ist dies der vierte Adventssonntag. Dabei ist es bis heute geblieben.

Für Konrad selbst machte das allerdings keinen Unterschied. Die Adventszeit im darauffolgenden Jahr erlebte er nicht mehr. Er starb im Juni 1039 in Utrecht.