Konfessionen als Profile des Glaubens

Das einzigartige Verhältnis von Lutheranern und Reformierten in Lippe erläuterte der Lemgoer Superintendent Andreas Lange in einem Vortrag

LEMGO – „Vom ,Anhängsel‘ zur gleichberechtigten Konfession: Die Lutheraner in Lippe“ lautete der Vortrag von Superintendent Andreas Lange im Gemeindehaus St. Nicolai. Als Teil des Begleitprogramms zur Ausstellung „Glaube, Recht & Freiheit – Lutheraner und Reformierte in Lippe“ referierte er über die historische Entwicklung der beiden evangelischen Konfessionen der Lippischen Landeskirche. Das lippische Modell sei in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einzigartig, erläuterte Lange. Während andere Landeskirchen die Bezeichnung „evangelisch“, „lutherisch“ oder „reformiert“ im Namen führten, nenne sich die Kirche hier nur „lippisch“.
Lippe sei zunächst lutherisch geworden, führte der promovierte Theologe Lange aus. Als Landesherr Graf Simon VI. im Jahr 1605 das reformierte Bekenntnis für Lippe einführte, hätten sich die Lemgoer widersetzt. Der Röhrentruper Rezess (1617) habe den Konflikt befriedet und das Zusammenleben der beiden Konfessionen geregelt.
1854 wurde die lutherische Kirche mit der reformierten Kirche gleichgestellt, so Lange weiter. In den folgenden Jahren seien die Lutheraner in Lippe in zwei Lager zerfallen: „Den Lutheranern in Lemgo, Bergkirchen und Bad Salzuflen stand die junge Detmolder Hofgemeinde gegenüber. Während das Lemgoer Luthertum seine Wurzeln in bürgerlichem Freiheitsstreben und Selbstverwaltung hatte, wurde die Detmolder Hofgemeinde durch die fürstliche Obrigkeit gegründet“, so der Lemgoer Superintendent.
Lange erklärte, dass sich die Reformierten in „Klassen“ organisieren konnten, während die lutherischen Gemeinden als Einzelgemeinden existierten, die gegenüber der Landeskirche schwach waren. Die Lippische Landessynode sei 1877 ohne Lutheraner gegründet worden.
Die lutherische Hofgemeinde Detmold trat 1881 der Landessynode bei, ohne auf die Bildung einer Lutherischen Klasse zu warten. Per Verordnung wurde ein Jahr später die Bildung einer Lutherischen Klasse beschlossen unter der Bedingung, dass der Detmolder Hofprediger gleichzeitig Konsistorialrat und Superintendent sein sollte. Doch die Lemgoer bestanden auf der freien Wahl eines Superintendenten, was die Landessynode schließlich genehmigte.
„Der Weg zu einer gelebten Gemeinschaft von Lutheranern und Reformierten in der Lippischen Landeskirche war mühselig“, so Lange. Konfessionen seien aber nicht trennend, sondern seien als Profile des Glaubens ein großer Schatz. „Die Lippische Landeskirche bleibt modellhaft innerhalb der EKD und zeigt, dass es möglich ist, Unterschiede nicht nur zu achten, sondern auch zu pflegen und als Bereicherung zu verstehen.“ UK