Kommunen werden an Einnahmen aus erneuerbaren Energien beteiligt

Die Kommunen in Sachsen-Anhalt werden künftig an den Einnahmen aus erneuerbaren Energien beteiligt. Das Landeskabinett hat am Dienstag ein entsprechendes Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz beschlossen. Es soll in diesem Jahr in Kraft treten und sieht vor, dass Betreiber von Windkraftanlagen sechs Euro je Kilowatt Nennleistung an Kommunen zahlen müssen, sagte Energieminister Armin Willingmann (SPD) in Magdeburg. Für neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden demnach drei Euro je Kilowatt Nennleistung fällig.

Die Zahlungen werden laut Willingmann nur bei neu errichteten und repowerten, also erneuerten Anlagen fällig. Damit sollen lange Diskussionen oder mögliche Gerichtsverfahren vermieden werden, sagte der Minister. Stattdessen wolle das Land den Kommunen schnell Einnahmen verschaffen.

Das Gesetz sei einfach, verständlich und unbürokratisch konzipiert, sagte Willingmann. Die Kommunen könnten künftig relativ leicht ermitteln, welche Einnahmen mit Windkraft- und Photovoltaikprojekten verbunden sein werden. Bei Windkraftanlagen mit einer Leistung von fünf Megawatt können die Kommunen demnach mit jährlichen Erträgen von rund 30.000 Euro pro Anlage rechnen, bei Photovoltaikanlagen mit einem Megawatt Leistung würden 3.000 Euro anfallen.

Die Kommunen könnten über das Geld frei verfügen, sagte Willingmann. Die Hälfte der Erträge soll in den unmittelbar betroffenen Ortsteilen eingesetzt werden. Einen Abzug an anderer Stelle, etwa bei der Kreisumlage, werde es nicht geben. Ebenso könnten Bürger etwa mit Energiegutschriften direkt an den Einnahmen beteiligt werden.